Pensionszusagen und Niedrigzinsphase
Steht im Unternehmen eine Nachfolge an, muss die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu geregelt werden. Außerdem wird in der Regel die Deckungsquote erhöht, weil viele gültige Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen sich den aktuellen Situationen des Niedrigzins anpassen.
Es wäre ein fataler Fehler, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die bAV streichen würden. Sie wissen um das Betriebsrentenstärkungsgesetz und wären wahrscheinlich zutiefst enttäuscht. Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrem Unternehmen bisher noch gar keine bAV angeboten haben. In diesem Fall wäre das Betriebsrentenstärkungsgesetz interessant. Falls Sie in Ihrem Unternehmen schon lange eine bAV anbieten, wird die bAV-Regulierung wohl noch Fragen aufwerfen. Einfache Pensionszusagen können Sie problemlos machen, weil Sie die Niedrigzinsphase nutzen können. Interessant wäre beispielsweise eine Direktversicherung, um im Ruhestand Einkünfte zu erzielen.