
AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster Direktversicherung

Der eine oder andere wird sich sicherlich fragen, was im Rahmen einer Direktversicherung abgesichert wird. Bei der Direktversicherung handelt es sich zunächst um ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Sie als Arbeitgeber eine betriebliche Rentenversicherung für Ihren Arbeitnehmer abschließen können. Das bedeutet, Sie sind der Versicherungsnehmer, bezugsberechtigt sind aber die Versicherten oder im Todesfall deren Hinterbliebenen. Die Beiträge zur Direktversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster können zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, oder in Form einer Entgeltumwandlung eingezahlt werden.
Im Rahmen der Direktversicherung bieten wir Ihnen
Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz die Vorteile der Direktversicherung aus Arbeitgeber- und auch aus Arbeitnehmersicht darstellen.
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Sie als Arbeitgeber schließen mit der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster eine Direktversicherung ab – Versicherte Personen sind aber Ihre Mitarbeiter. Diese bleiben auch dauerhaft anspruchsberechtigt, im Erlebensfall der Mitarbeiter selber, im Todesfall die Hinterbliebenen.
Im Zusammenhang mit der Beitragsfinanzierung stehen Ihnen nunmehr zwei Wege zur Verfügung:
Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Neuverträge gegen Entgeltumwandlung ab 2019 den Arbeitgeber dazu verpflichten einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei der Direktversicherung zu zahlen.
Beim Abschluss der Direktversicherung haben Sie die Wahl zwischen der klassischen Rentenversicherung oder der Relax bAVRente. Bei letzterer handelt es sich um ein flexibles Produkt der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster. Sie verbindet Sicherheit und die Chance auf attraktive Renditen. Ferner erhalten Sie eine 100 Prozentige Beitragsgarantie zu Beginn der Rentenzahlungen – Sie können also keinen Verlust machen. Darüber hinaus können Sie die Produkte mit attraktiven Zusatzleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sowie einer Hinterbliebenenabsicherung ergänzen.
Die Beiträge zur Direktversicherung bis zur jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 4 % der BBG beim Arbeitnehmer sind steuerfrei. Sollte bereits ein Vertrag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. bestehen, so wird dieser Beitrag angerechnet. Damit können Sie eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen aufbauen. Als Arbeitgeber profitieren von der Tatsache, dass die Beiträge der Direktversicherung sich wie Betriebsausgaben darstellen. Sie müssen den Wert der Direktversicherung nicht als Firmenvermögen erfassen. Zudem sind die Beiträge zur Direktversicherung nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Sozialversicherungsbeiträge der Direktversicherung sind im Rahmen der 4 %-Grenze- frei und brauchen nicht gezahlt werden – sozialabgabepflichtig sind nur die 4 % der BBG West. Aber auch bei für die Arbeitnehmer gibt es einige wissenswerte Besonderheiten, die den Reiz einer Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht ausmachen. Während der Aktivzeit der Direktversicherung sind die Beiträge steuerfrei. Erst wenn die Leistungen aus der Direktversicherung als „sonstige Einkünfte“ ausgewiesen werden, sind diese voll steuerpflichtig – die Steuerlast im Rentenalter fällt jedoch deutlich geringer aus.
Nach aktueller Gesetzeslage unterliegen die Renten- und Kapitalleistungen aus der bAV, sofern sie sich innerhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze befinden, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen – dies gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte.
Die Beiträge der Direktversicherung werden im Falle der Rentenleistungen durch die Zahlstelle, also den Versicherer, geleistet – im Zusammenhang mit Kapitalleistungen erfolgt dies durch den Versicherten. Hier gilt eine Beitragspflicht in der Direktversicherung von 10 Jahren bei einer monatlichen Beitragsleistung von 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung. Freiwillig Versicherte zahlen die Beiträge eigenverantwortlich an die jeweilige Kasse. Hier ist der Arbeitgeber nicht an der Beitragszahlung beteiligt und der Mitarbeiter muss die Kranken- und Pflegebeiträge in voller Höhe selbst tragen.
Besteht eine Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung, haben Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch, wenn Sie den Betrieb aus welchen Gründen auch immer vorzeitig verlassen, speziell, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird – die Versicherung kann bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Hierzu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Eine weitere Alternative bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster mit der privaten Fortsetzung der Direktversicherung. Bei dieser ergeben sich keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für Ihren Arbeitgeber.
Natürlich möchten wir Ihnen ausführliche Informationen nicht vorenthalten – vereinbaren Sie daher idealerweise ein persönliches Beratungsgespräch. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend. Auch möchten wir Ihnen weitere Möglichkeiten aufzeigen, welche Ihnen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!