Sie als Arbeitgeber schließen mit der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster eine Direktversicherung ab – Versicherte Personen sind aber Ihre Mitarbeiter. Diese bleiben auch dauerhaft anspruchsberechtigt, im Erlebensfall der Mitarbeiter selber, im Todesfall die Hinterbliebenen.
Im Zusammenhang mit der Beitragsfinanzierung stehen Ihnen nunmehr zwei Wege zur Verfügung:
- Sie zahlen die Versicherungsbeiträge zusätzlich zu den Gehältern in die Versicherung ein
- Ein Teil des Gehaltes wird im Rahmen der Entgeltumwandlung in Beiträge für die Direktversicherung umgewandelt
Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Neuverträge gegen Entgeltumwandlung ab 2019 den Arbeitgeber dazu verpflichten einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei der Direktversicherung zu zahlen.