Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte
Durch den immer hektischer werdenden Arbeitsalltag wachsen parallel die Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt sowie die Büroorganisation. Bereits ein kleines Versehen, wie beispielsweise ein Fristversäumnis, kann heutzutage schon weitreichende finanzielle Folgen für die Mandanten eines Rechtsanwaltes haben.
Damit Sie als Rechtsanwalt jedoch eine bestmögliche Absicherung genießen, bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster die ergänzenden Leistungen in Form eines Zusatzbausteines zur Vermögensschadenhaftpflicht an, welchen wir Ihnen ausdrücklich empfehlen.
Zu den Leistungen gehören
- die Mitversicherung vieler weiterer (Neben-) Tätigkeiten, wie z. B. als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Mediator oder Notarvertreter
- ein zusätzlicher Versicherungsschutz auch auf der anwaltlichen Tätigkeit beruhenden Personenschäden und Schmerzensgeld
- optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen
- eine Absicherung von ein- oder austretenden Sozien und eine Mitversicherung von Altmandaten oder auch für interprofessionelle Zusammenschlüsse durch ein übergreifendes Bedingungskonzept
- zusätzlicher Schutz für Cyber-Eigenschäden der Sie vor Folgekosten eines Cyber-Angriffs oder einer Datenschutzverletzung (z. B. Datenwiederherstellung) absichert
Vermögensschadenhaftpflicht für Notare
Für den Abschluss einiger Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung notwendig – damit haben Sie als Notar eine erhöhte Haftpflichtgefahr. Sollte dabei ein Beratungsfehler oder ähnliches widerfahren, haften Sie uneingeschränkt, nötigenfalls mit auch mit Ihrem Privatvermögen. Daher bieten wir Ihnen die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster zur gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensschadenhaftpflicht die nachfolgenden Leistungen an:
- weitere (Neben-) Tätigkeiten, wie z. B. als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter oder behördlich eingesetzter Treuhänder sind mitversichert
- die Jahresversicherungssumme wird auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme erweitert
- Sie erhalten eine verbesserte Selbstbehaltsregelung (2.500 EUR fester Selbstbehalt)
- wir bieten Ihnen optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen
Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater
Als Unternehmens- und Personalberater haben einen breit gefächerten Arbeitsbereich. Durch unterschiedlichste Beratungsgebiete sind Leistungen oft sehr komplex und menschliche Fehler lassen sich niemals vollständig ausschließen. Allerdings können Sie mit den besonderen Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster die Folgen wie folgt absichern:
- Sie erhalten einen umfassenden Versicherungsschutz mit der Absicherung aller branchenüblichen Tätigkeiten ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder
- der Versicherungsschutz umfasst zudem das Mitwirken bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse (Interimsmanagement)
- öffentlich-rechtlichen Ansprüche sind inbegriffen
- Sie erhalten einen Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung
- Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die von Angestellten des Unternehmens-/ Personalberaters begangen werden
- kein Selbstbehalt im Schadensfall
Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter
Im Rahmen der Immobilienverwaltung stehen Sie heute nicht mehr nur vor der alleinigen Verantwortung mit hohen Vermögenswerten zu arbeiten. Ferner steigen durch das vielfältige Leistungsspektrum nicht nur der Verwaltungsakt, sondern auch die Haftpflichtrisiken. Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster sind Sie in jedem der folgenden Bereiche geschützt:
- die Vermögensschadenhaftpflicht sorgt für eine Deckung bei allen Verstößen aus § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Sie erhalten einen Versicherungsschutz für auferlegte Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG
- die Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche ist inbegriffen
- alle Tätigkeiten als Immobilienmakler sowie als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen sind mitversichert
- Sie erhalten einen Versicherungsschutz für die Erbringung immobiliennaher kaufmännischer Dienstleistungen
- verschiedene Leistungen des Gebäudemanagements (Facility-Management nach DIN 32736) sind bei der Absicherung möglich
- es besteht unbegrenzte Nachmeldefrist
- alle Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind mitversichert