AXA Dresden Falk Binger | Wohngebäudeversicherung

AXA Geschäftsstelle Falk Binger in Dresden Gebäudeversicherung Dresden

Die Wohngebäudeversicherung der AXA Geschäftsstelle Falk Binger in Dresden

Gut geschützt

Eine passgenaue Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien unverzichtbar. Denn Schäden aller Art führen hier schnell zu Kosten im sechsstelligen Bereich. Die AXA Geschäftsstelle Falk Binger in Dresden steht Ihnen als starker und erfahrener Partner für die Absicherung Ihrer Immobilie zur Seite. Überzeugen Sie sich selbst & vereinbaren Sie einen ersten Termin vor Ort!

Bedeutung und Zweck der Wohngebäudeversicherung

Schäden an Wohngebäuden aller Art können immense Kosten nach sich ziehen. Bereits ein kleines Leck reicht beispielsweise aus, um mehrere Räume unter Wasser zu setzen. Bleibt ein solcher Schaden unbemerkt, steigen die Aufwendungen für die Reparatur immer weiter an. In vielen Fällen ist sogar ein kompletter Ersatz von Ausstattungs-, Einrichtungs- und sonstigen Gegenständen notwendig.
 
Die Wohngebäudeversicherung von AXA hat die Aufgabe, die Folgen entsprechender Schäden abzufedern. Ihr Schutz umfasst die namensgebenden Wohngebäude, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie sie selbst bewohnen oder an andere Menschen vermieten. Eine berufliche Mitnutzung, etwa durch das Home-Office, ist unschädlich. Wichtig ist nur, dass die prozentuale Verwendung zu Wohnzwecken den beruflichen Anteil übersteigt.
 
Beispiel eins: Sie haben ein Einfamilienhaus und möchten es mit der Wohngebäudeversicherung absichern. Eines von acht Zimmern nutzen Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit. Auch dieser Raum ist mitversichert, da die berufliche Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist.

Beispiel zwei: Sie vermieten Geschäftsräume, wobei sich im Obergeschoss eine kleine Wohnung (Anteil: 20 Prozent) befindet. Hier benötigen Sie eine Betriebsgebäudeversicherung, da die Immobilie weit überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzt wird. Die private Nutzung ist in der Folge untergeordnet.
 
Vom Versicherungsschutz umfasst sind dabei Sachschäden aller Art. Wir leisten, wenn Ihr Gebäude durch eines der folgenden Ereignisse beschädigt wird:

  • Brände einschließlich Explosion, Blitzschlag und Schmorbrand
  • Wasser, insbesondere Frost und Rohrbruch
  • Vandalismus sowie andere kriminelle Handlungen
  • Allgemeine Witterung (Hagel, Stürme, Regen)

Mit der optionalen Elementarschadenversicherung erweitern Sie den Grundschutz der Wohngebäudeversicherung auf Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Dazu gehören beispielsweise Rückstaus, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben sowie Lawinen. Je nach Lage Ihres Gebäudes ist der Abschluss des Zusatzbausteins sehr zu empfehlen. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch umfassend dazu!

AXA Dresden Falk Binger | Gebäudeversicherung

Leistungen und Vorteile der Wohngebäudeversicherung

Mit der Wohngebäudeversicherung von AXA profitieren Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer unter anderem von folgenden starken Leistungen sowie Vorteilen.

Leistungsstark, zuverlässig und individuell

Unsere Tarife für die Wohngebäudeversicherung im Vergleich

Produkterweiterungen / zusätzlich einschließbare Leistungen

Gebäude-Glas

  • Außenfenster
  • Glastüren

Elementarschaden

  • Starkregen
  • Rückstau
  • Überschwemmung

Erneuerbare Energien

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Anlage (Photovoltaik bis 50 kWp/Solar-/Geothermie- oder andere Wärmepumpenanlagen) im Falle von Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung), Diebstahl und ergänzenden technischen Gefahren wie z.B.

  • Material- und Bedienungsfehler
  • Mehrkosten für Primärenergie nach einem Versicherungsfall (z.B. zur Sicherstellung der Stromversorgung) bis 2.000 Euro

Notfallservice

Schnelle Hilfe rund um die Uhr. Ersatz notwendiger Kosten infolge einer Notfallsituation und Organisation von Gegenmaßnahmen bis 500 Euro je Versicherungsfall, maximal 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Eingeschlossen sind z.B.:

  • Schlüsseldienst
  • Rohrreinigung bei Verstopfung
  • Entfernung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern
  • Psychologische Betreuung nach einem Versicherungsfall

Das übernehmen wir

  • AXA übernimmt den gesamten Sachschaden, der durch versicherte Ereignisse an Ihrem Wohngebäude entsteht. Maßgeblich sind die Reparaturkosten, die wir anhand eines Gutachtens oder von Kostenvoranschlägen ermitteln
  • Durch die erweiterte Neuwertdeckung finanzieren wir Ihnen bei einem Totalschaden den gesamten Neubau einer vergleichbaren Immobilie in derselben oder vergleichbarer Lage. Achten Sie daher unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.
  • Sie bestimmen selbst über die Höhe der Deckungssumme und können diese jederzeit anpassen. Experten raten („Daumenregel“), mindestens das anderthalbfache der Bau- oder Kaufkosten abzusichern. So berücksichtigen Sie auch Preisentwicklungen durch die Inflation.
  • Wir übernehmen neben dem eigentlichen Schaden auch entstehende Folgekosten, etwa durch behördliche Auflagen oder Wiederherstellungsbeschränkungen. Außerdem kommt AXA für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Bauschutt auf.
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Sie erhalten also auch dann die volle Leistung von der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie beispielsweise durch ein offengelassenes Fenster selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. Nur Vorsatz ist nicht versichert.
  • Nebengebäude und Anbauten versichern Sie entweder von Beginn an oder nachträglich mit. Dazu geben Sie uns einfach die entsprechenden Informationen und erhalten einen neuen, ergänzten Versicherungsschein.

Viele Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen außerdem, andere Sachwerte auf dem Grundstück mitzuversichern. Dazu gehört etwa Ihre Gartenanlage oder unterirdisch verlaufende Rohrleitungen. Entsteht hier ein Schaden, erbringt AXA alle genannten Leistungen im Umfang der abgesicherten Deckungssumme.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Die Unterschiede im Überblick

Leider kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen Hausrat- auf der einen und Wohngebäudeversicherung auf der anderen Seite. Anstatt sich zu ersetzen, ergänzen sich die Policen allerdings. Ein kurzer Überblick:

  • Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude selbst. Zum Gebäude gehört die Bausubstanz, also das Fundament, Decken und Wände. Darüber hinaus sind Gebäudebestandteile, etwa fest verbaute Fenster und Türen, Einbauküchen, sanitäre Anlagen, Heizungen und Rohrleitungen versichert
  • Mit der Hausratversicherung sichern Sie nicht das Gebäude, sondern dessen Inhalt ab. Konkret umfasst der Versicherungsschutz alle beweglichen Gegenstände (= Hausrat), die sich in den privaten Wohnräumen befinden. Der Schutz besteht auch dann weiter, wenn Sie die entsprechenden Gegenständen vorübergehend „außer Haus“ dabeihaben – etwa im Urlaub

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre selbstgenutzte oder vermietete Immobilie auf den Kopf stellen und das Dach abnehmen. Alle Gegenstände, die herausfallen, werden vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Alles, was hingegen am oder im Gebäude verbleibt, ist mit der Wohngebäudeversicherung versichert. Daher sollten Sie stets beide Policen in Kombination miteinander abschließen!

Tipp:

Kombinieren Sie beide Versicherungen bei AXA und profitieren Sie so von attraktiven Rabatten. „Unterm Strich“ zahlen Sie so einen noch günstigeren Beitrag!

Ablauf im Schadensfall

So gehen wir vor

Entsteht am versicherten Gebäude ein Schaden, teilen Sie dies AXA bitte möglichst zeitnah mit. Wir stehen Ihnen unverzüglich telefonisch und vor Ort zur Seite. Im Rahmen der Leistungsprüfung fordern wir dann bestimmte Unterlagen, etwa Gutachten oder Kostenvoranschläge, an. Haben Sie eine Ersatzunterkunft genommen, benötigen wir auch hier einen entsprechenden Kostennachweis. Dauert die Prüfung länger, erhalten Sie bereits im Vorfeld Abschlagszahlungen.
 
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt am Ende den gesamten Schaden einschließlich aller Nebenkosten. So bleiben Sie nicht auf den Aufwendungen sitzen und können durch unsere Abschläge direkt mit den Arbeiten beginnen.

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Häufig gestellte Fragen

Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilieneigentümer unverzichtbar. Banken verlangen die entsprechende Police außerdem als Sicherheit, wenn Sie das Gebäude ganz oder teilweise finanzieren.

Sind auch Anbauten und Nebengebäude versichert?

Ja, aber nur, soweit sie im Versicherungsvertrag genannt sind. Teilen Sie uns daher umgehend mit, wenn Sie anbauen oder weitere Gebäude errichten, die Sie mitversichern möchten. Nur so stellen Sie eine ganzheitliche Absicherung sicher.

Wie kann ich den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen?

Als Vermieterin oder Vermieter handelt es sich bei den Beiträgen für eine Wohngebäudeversicherung um steuerlich absetzbare Werbungskosten nach § 9 EStG. Privatpersonen können hingegen nur den Teil des Beitrags abziehen, der beispielsweise auf ein Home-Office oder eine gewerblich genutzte Garage entfällt. Im Übrigen ist der Abzug ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Falk Binger

Möchten Sie mehr erfahren? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der AXA Geschäftsstelle Falk Binger in Dresden. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf Sie!

Leipziger Str. 166
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Freitag:
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