Kraftfahrzeuge aller Art, zu denen auch Motorräder gehören, verschaffen ohne Zweifel ein großes Maß an Freiheit und Flexibilität. Allerdings können sie auf der anderen Seite auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie resultiert neben den hohen Geschwindigkeiten auch aus dem Gewicht des Fahrzeugs und darauf, dass Fahrer vergleichsweise leicht die Kontrolle über das Zweirad verlieren.
Der Gesetzgeber hat daher eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss der Motorradversicherung eingeführt. Sie muss mindestens einen Haftpflichtschutz umfassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Kaskoversicherungen abzuschließen. Ein kurzer Überblick über die Unterschiede:
- Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Sie schützt damit den Geschädigten davor, auf den entsprechenden Kosten sitzenzubleiben. Als Verursacherin oder Verursacher sind Sie hingegen vor unkalkulierbaren Forderungen der Gegenseite, die schnell zum eigenen Ruin führen können, geschützt. Die Haftpflicht leistet keinen Ersatz für den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Eigenschaden).
- Teilkasko: Sie übernimmt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Zu den versicherten Schadensursachen gehören unter anderem Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Diebstahl des Fahrzeugs, höhere Gewalt und allgemeine Wetterereignisse. Nicht versichert sind selbst verursachte Unfallschäden.
- Vollkasko: Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie auch bei selbst verursachten Unfallschäden und solchen durch Vandalismus und Fahrerflucht geschützt. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes gibt es für den Ersatz des Eigenschadens allerdings einen Höchstbetrag.
Dabei gilt, dass die nächsthöhere Versicherung immer auch den darunterliegenden Schutz beinhaltet. Schließen Sie also die Vollkasko ab, ist neben der Haftpflicht auch die Teilkasko im Versicherungsschutz enthalten.
Leistungsbeispiel: Sie fahren an der Ampel einem Autofahrer auf. An Ihrem Motorrad entsteht insgesamt ein Schaden von 2.000 Euro, während der Geschädigte mit rund 3.000 Euro konfrontiert ist. Die Vollkasko übernimmt den Eigenschaden in Höhe der 2.000 Euro. Von der Haftpflicht wird hingegen der versicherte Fremdschaden mit 3.000 Euro reguliert.
Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen, die Absicherung über Haftpflicht und Kaskopolicen hinaus zu erweitern. Zu den Modulen gehört beispielsweise der Schutzbrief, mit dem Sie nach einem Unfall von verschiedensten Unterstützungsleistungen profitieren. Wir kommen unter anderem für das Abschleppen des Motorrads, ein Ersatzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel auf.