Vermögensschadenhaftpflicht für Notare und Rechtsanwälte
Notare und Rechtsanwälte tragen eine immense Verantwortung, insbesondere für das Wohl ihrer Mandanten. Geht hier etwas schief, können die Schäden in die Millionen gehen. Für rechtsberatende Berufe, zu denen auch Steuerberater gehören, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung daher gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiel: Sie vertreten einen Mandanten in einem Schadensersatzverfahren. Da Sie eine Frist verpasst haben, kann der Mandant seinen Anspruch in Höhe von 150.000 Euro nicht durchsetzen. Sie haften für die entsprechenden Kosten.