Die Glasversicherung der AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen
Ein Glasschaden kann schnell teuer werden. Schäden an Ihrem Eigentum sind aufgrund von Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel mit der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt, doch es gibt eine Vielzahl an Situationen, bei denen diese nicht einspringt. Mit der Glasversicherung der AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen sind Sie auf der sicheren Seite und finanziell rundum geschützt.
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Ermitteln Sie jetzt Ihren passenden Versicherungsschutz und erkennen Sie frühzeitig mögliche Einsparpotenziale. Eine individuelle Analyse schafft Klarheit über Leistungen und Kosten. Lassen Sie sich von der AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen zur Glasversicherung persönlich beraten.
Wann die Glasversicherung einspringt
Die Glasversicherung Ihrer AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen greift, wenn Glasflächen durch Bruch beschädigt werden, also, wenn das Glas zerspringt, splittert oder reißt. Sie schützt damit vor plötzlichen und unvorhersehbaren Schäden, unabhängig davon, ob Sie oder jemand anderes den Schaden verursacht hat.
Beispiele für Schäden
- Fenster- und Türscheiben – innen oder außen (je nach Tarif)
- Duschkabinen, Trennwände oder Glastüren im Innenbereich
- Spiegel an Wänden oder Möbeln
- Glasmöbel, z. B. Vitrinen, Glasplatten oder Regalböden
- Ceran- oder Induktionskochfelder
- Verbundsicherheitsglas und Isolierverglasungen
- Kunststoffscheiben (je nach Tarif, z. B. bei Wintergärten oder Balkonverglasungen)
Die Leistungen der Glasversicherung
- Kostenübernahme bei allen Scheiben gleicher Art und Güte
- Lieferung und Einsetzen der Ersatzscheiben
- Erforderliche Notverglasungen
Was ist in der Glasversicherung nicht mitversichert?
Wenngleich die Glasversicherung einen zuverlässigen Rundum-Schutz sicherstellt, sind einige Schäden ausgeschlossen. Sie deckt ausschließlich Schäden ab, bei denen es sich um einen echten Glasbruch handelt. Also Fälle, in denen eine Reparatur oder ein Austausch der Scheibe erforderlich ist.
Schönheitsfehler, die die Funktion des Glases nicht beeinträchtigen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen
- Kratzer,
- Schrammen,
- kleine Absplitterungen oder
- ein langsames Vertrüben des Glases.
Gut zu wissen
Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur die Mobiliarverglasung ab, also Glas an Möbeln oder im Haushalt befindlichen Gegenständen. Die Wohngebäudeversicherung hingegen schützt lediglich die Gebäudeverglasung, also fest mit dem Haus verbundene Glasflächen wie Fenster, Außentüren oder Wintergärten.
Innenverglasungen, etwa Glastüren zwischen Räumen, sind dort meist nicht automatisch mitversichert, weshalb eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll sein kann. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich viele Glasflächen in Ihrem Haus befinden.
Jetzt beraten lassen
Profitieren Sie von einer persönlichen und unkomplizierten Betreuung rund um Ihre Glasversicherung. Die AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen steht Ihnen jederzeit als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite – ob für individuelle Fragen, eine maßgeschneiderte Absicherung oder schnelle Unterstützung im Schadensfall.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Beratung und sichern Sie sich kompetente Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können.
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50226 Frechen
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