Collageartiges Bild eines lächelnden Mannes im Anzug, der mit ausgebreiteten Armen auf einer Landstraße neben einem blauen Motorroller steht. Im Hintergrund stilisierte Sonnenstrahlen und eine Stadtsilhouette auf blauem Himmel.

AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen Mofa- und Mopedversicherung

Collageartiges Bild eines lächelnden Mannes im Anzug, der mit ausgebreiteten Armen auf einer Landstraße neben einem blauen Motorroller steht. Im Hintergrund stilisierte Sonnenstrahlen und eine Stadtsilhouette auf blauem Himmel.

Preiswerter Schutz für Moped- und Rollerfahrer

Endlich unabhängig von Bus, Bahn und Eltern-Taxi.

Mit der Roller-Versicherung von AXA seid Ihr günstig und ausgezeichnet abgesichert:

Haftpflichtschäden bis 100 Mio. Euro

Personenschäden bis 15 Mio. Euro pro geschädigter Person
 
https://www.axa.de/roller-versicherung
 
  Wir wollen Euch nach Eurer Rollerzeit den Einstieg in die Autoversicherung
erleichtern, wenn es heißt, das erste eigene Auto zu versichern:

Wenn Ihr bereits 2 Jahre schadenfrei mit dem Mofa bei AXA versichert seid,
können wir Euch mit dem Auto bereits auf Schadenklasse 2 (55%) einstufen!

Voraussetzungen

  • 2 schadenfreie Mofa-Kennzeichen
  • sind innerhalb von 3 Jahren bei AXA versichert
  • der Ablauf des letzten Mofa-Kennzeichens ist nicht länger als 1 Jahr her
  • Ihr  versichert erstmalig einen Pkw auf Euren Namen bei AXA

Welche E-Scooter erhalten eine Straßenzulassung?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Der E-Scooter benötigt eine gültige Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge
  • Das Fahrzeug braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen
  • Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen
  • Es müssen Frontlicht, Schlusslicht, Rückstrahler sowie Seitenreflektoren vorhanden sein
  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Funktionierende Klingel

Genehmigte Fahrzeuge weisen ein Fabrikschild mit folgenden Angaben auf:

  • Begriff „Elektrokleinstfahrzeug“
  • Hersteller
  • Typ
  • Nummer der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Mit dem E-Scooter darfst du ausschließlich auf gekennzeichneten Fahrradwegen fahren – definitiv nicht auf dem Bürgersteig. Sofern kein Radweg vorhanden ist, musst Du auf die Straße ausweichen.

Beim Verkauf des Mofas/Rollers benötigen wir bitte folgende Angaben:

  • Kennzeichen/Versicherungsnummer
  • Das Verkaufsdatum
  • Die Anschrift des Käufers mit Geburtsdatum
AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn
Augustinusstrasse 14
50226 Frechen
Kontaktformular aufrufen 02234 277760 02234 2777629 Filialen und Team
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