Ein Beispiel
Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs. Dieses Fahrzeug braucht keine Haftpflichtversicherung, da es kein Kraftfahrzeug ist. Fahren Sie nun aus Unachtsamkeit einen Fußgänger oder ein Auto an, bleiben Sie ohne private Haftpflicht auf den gesamten Kosten sitzen. Gerade bei Personenschäden gehen die Forderungen der Geschädigten dabei schnell in die Millionen, da Sie auch für Aufwendungen wie den Verdienstausfall aufkommen müssen.