Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Gesetzgeber schreibt nicht nur im Privatleben eine generelle Haftung bei Sachschäden Vermögensschäden oder Personenschäden vor. Sondern auch als Unternehmer können Sie haftbar gemacht werden. Im Privatleben können Sie die Risiken über eine Privathaftpflicht abdecken. Oft bieten Ihnen Versicherungen auch die Möglichkeit die Privathaftpflicht in der Betriebshaftpflicht zu koppeln. Hier raten wir die AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz jedoch zunächst ab bzw. weisen darauf hin, dass Privathaftpflichtversicherungen die in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen sind meist einen sehr geringen Versicherungsumfang und geringe Versicherungssummen aufweisen. Deswegen unser Tipp: Schließen Sie die Haftpflicht gesondert ab und achten Sie auf den für sich richtigen Versicherungsschutz!