AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mainz

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA
Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Für jeden Unternehmer unverzichtbar

Auch wenn das Unternehmertum auf der einen Seite zahlreiche Freiheiten bedeutet, so birgt es auf der anderen Seite auch Risiken. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Menschen unabsichtlich schaden, haften Sie unter anderem für die gesamten finanziellen Folgen dieses Zwischenfalls. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz entscheiden Sie sich daher für eine unverzichtbare Absicherung.

Was passiert bei einem Vermögensschaden?

AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet in Deutschland die wichtigste Grundlage für die sogenannte Haftpflicht. Nach ihr haften Sie als Unternehmer für alle Schäden, die Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter anderen Menschen zufügen. Dabei spielt es aus gesetzlicher Sicht keine Rolle, ob Sie sich den Ersatz des entstandenen Schadens leisten können – Sie sind aber dennoch dazu verpflichtet. So können selbst vermeintlich kleine Zwischenfälle zu einer spürbaren Belastung führen.
 
Das gilt insbesondere, wenn Sie sich die sofortige Zahlung des Schadensersatzes nicht leisten können.

In diesem Fall müssten Sie hohe Schulden auf sich nehmen, um die Forderungen der Gegenseite begleichen zu können. Ein Vermögensschaden liegt etwa vor, wenn Sie als Anwalt eine für Ihren Mandanten wichtige Frist versäumen und er deshalb seinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Je nach Art und Umfang des Verfahrens kann Sie ein derartiges Versehen schnell die gesamte Existenz kosten. Aus diesem und weiteren Gründen ist die Vermögensschadenhaftpflicht für diverse Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Schadensarten in Deutschland

Konkret unterscheidet der Gesetzgeber im BGB nicht zwischen einzelnen Arten von Schäden, sondern spricht nur vom „Schaden“ als Oberbegriff. Allerdings haben sich in der Praxis drei zentrale Schadensarten herauskristallisiert. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Unterscheidungskriterien.

Der Personenschaden

Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn eine andere Person in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Das ist in erster Linie bei Verletzungen oder dem Tod der Fall. Personenschäden gehören für den Geschädigten zu den schwerwiegendsten Vorfällen überhaupt, wobei auch der Schädiger mit erheblichen finanziellen Aufwendungen rechnen muss.
 
Denn Geschädigte haben hier einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Kann die Person nicht mehr arbeiten, müssen Sie darüber hinaus für das wegfallende Arbeitseinkommen bzw. eine entstehende Differenz aufkommen. Zusätzlich fordern Krankenversicherungen regelmäßig die Behandlungskosten vom Schädiger ein, sofern sich dieser ermitteln lässt. Je nachdem, wie schwerwiegend der Schaden ist, kommen hier schnell sechsstellige Beträge zusammen.

Der Sachschaden

Voraussetzung für das Vorliegen eines Sachschadens ist, dass ein körperlicher Gegenstand (eine Sache im Sinne des BGB) beschädigt oder zerstört wird. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schaden einen gewissen Bestand hat, wodurch etwa eine leicht zu entfernende Verschmutzung in der Regel noch keinen Sachschaden darstellt. Sobald der Geschädigte aber Mehraufwendungen zu tragen hat, liegt ein Sachschaden vor.
 
Auch diese Art der Schäden sind im Rahmen unserer Berufshaftpflichtversicherungen umfassend abgedeckt.

Der Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Es wird eine Vermögensmehrung verhindert.
  • Es tritt eine Vermögensminderung ein.

Außerdem wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein unechter Schaden liegt immer dann vor, wenn er nur infolge eines anderen Vorfalls (etwa eines Sachschadens) eintritt. Echt ist der Vermögensschaden, wenn er ohne andere Ereignisse zustande kommt.

Vergleichbare Vorfälle können natürlich auch bei anderen Berufsgruppen auftreten. Hier ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz die richtige Wahl. Nicht selten ist sie sogar gesetzlich oder durch die zuständigen Kammern vorgeschrieben, zum Beispiel für Anwälte und Makler.

Beispiel aus der Praxis

Sie sind als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig und vertreten einen Mandanten bei einer Schmerzensgeldforderung. Der Streitwert beträgt 80.000 Euro. Im gerichtlichen Verfahren versäumen Sie eine für die Durchsetzung des Anspruchs relevante Frist, wodurch Ihr Mandant nicht an sein Geld kommt. Nach dem BGB sind Sie verpflichtet, ihm den entstandenen Schaden in Höhe von 80.000 Euro zu ersetzen.

So prüfen und regulieren wir geltend gemachte Ansprüche

Wenn Geschädigte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen geltend machen, gehen wir bei der Prüfung und Regulierung immer in folgenden Schritten vor:

  • Sie reichen alle relevanten Dokumente bei uns ein. Dazu gehören in erster Linie die Schreiben der Gegenseite, in denen der Anspruch geltend gemacht und rechtlich begründet wird.
  • Wir prüfen die Forderung auf ihre Berechtigung. Dabei schauen wir uns auf der einen Seite an, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Auf der anderen Seite überprüfen wir die Höhe des Schadens.
  • Halten wir die Forderung für gerechtfertigt, regulieren wir sie. Für Sie ist das Verfahren damit abgeschlossen.
  • Glauben wir, dass ein Anspruch insgesamt nicht berechtigt oder zu hoch angesetzt ist, gehen wir dagegen vor. Alle damit einhergehenden Kosten, unter anderem für Anwälte und das Gericht, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA.

Machen andere Personen Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend, werden alle rechtlichen Aufwendungen von uns übernommen. Daher kann die Vermögensschadenhaftpflicht insoweit auch als „Teil-Rechtsschutzversicherung“ betrachtet werden, da auf Sie in keinem Fall

Pluspunkte und Leistungen der AXA Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz entscheiden Sie sich für eine vielseitige und individuell anpassbare Police für Ihr Unternehmen.

Durch folgende Leistungen und Pluspunkte sind Sie als Selbstständiger immer auf der sicheren Seite:

  • Flexible Anpassung an Ihre Berufsgruppe, vor allem an die Anforderungen geltender Gesetze und einschlägiger Vorschriften der Berufsvertretungen (etwa der IHK).
  • Anpassbare Versicherungssummen und zahlreiche Leistungsbausteine für die maximale Individualisierung Ihres Versicherungsschutzes.
  • Grundsätzliche Versicherung des gesamten Unternehmens einschließlich aller Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter, auch solche, die erst nach Abschluss der Police dazukommen.
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten auch, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden leichtfertig mitverursachen.
  • Als Betriebsinhaber können Sie Ihren privaten Lebensbereich einschließlich Ihrer Familie mitversichern.
  • Persönliche Betreuung und Unterstützung vor Ort, vor allem im Schadensfall.
  • Volldigitale Verwaltung aller Policen über das Online-Portal der AXA.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Sie möchten mehr über unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine andere Police für Ihren beruflichen oder privaten Bereich erfahren? Wünschen Sie ein individuelles und kostenfreies Angebot? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz. Wir freuen uns bereits auf Sie!
 
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