AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Betriebshaftpflicht

AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Betriebshaftpflicht Mainz

Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA
Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Für jeden Unternehmer unverzichtbar

Als Unternehmer genießen Sie in erster Linie die mit der Selbstständigkeit verbundene Freiheit. Sie entscheiden selbst, in welche Richtung sich Ihr Betrieb entwickelt. Auf der anderen Seite sind Sie aber auch für Fehler und ihre oft teuren Folgen verantwortlich. Mit der betrieblichen Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind Sie hier immer auf der sicheren Seite.

Wie ist die Haftung in Deutschland geregelt?

AXA Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR | Betriebshaftpflicht

Grundlage der Haftung ist das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. In ihm ist unter anderem vorgeschrieben, dass jeder Mensch und jedes Unternehmen für selbst verursachte Schäden mit dem gesamten Vermögen und auch darüber hinaus haftet. Diese sogenannte Haftpflicht stellt sicher, dass Geschädigte in jedem Fall die ihnen zustehende Geld- oder Sachleistung erhalten. Auf der anderen Seite bedeutet sie, dass Sie sich im schlimmsten Fall hoch verschulden müssen, um einen Schaden auszugleichen.
 
Denn die Haftung geht auch über Ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus.

Haben Sie etwa einen Personenschaden verursacht, müssen Sie nicht selten für den Rest des Lebens der geschädigten Person für deren Unterhalt aufkommen. Hier kommen schnell sechs- bis siebenstellige Ansprüche zusammen, die kaum zu finanzieren sind.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den wichtigsten Policen eines jeden Unternehmers. Ähnliches gilt für die private Haftpflicht, mit der entsprechende Schäden in der Freizeit versichert sind. Dadurch, dass Sie als Unternehmer auch für Ihre Mitarbeiter und andere Beauftragte haften, wird die Betriebshaftpflicht noch einmal wichtiger. AXA bietet hier eine passgenaue Absicherung.

Diese Schadensarten deckt die betriebliche Haftpflicht ab

Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zwischen einzelnen Arten von Schäden unterscheidet, haben sich im Versicherungsalltag und in der Rechtssprechung drei zentrale Schadenstypen herauskristallisiert. Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz deckt alle drei ab.

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn ein Mensch verletzt oder getötet wird. Es muss also eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit vorliegen. Personenschäden gehören zu den Schäden mit den finanziell und persönlich schwersten Folgen.
 
Schädigen Sie eine andere Person in deren Gesundheit, kommen hohe Forderungen auf Sie zu. Sie setzen sich insbesondere aus Schadensersatz und Schmerzensgeld zusammen. Darüber hinaus haften Sie für einen Verdienstausfall, wenn die geschädigte Person ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Hinzu kommen Forderungen der Krankenversicherung auf Ersatz der angefallenen Behandlungskosten.

Sachschäden

Für das Vorliegen eines Sachschadens kommt es darauf an, dass körperliche Gegenstände – Sachen im Sinne des BGB – nachhaltig beschädigt oder vollständig zerstört werden. Eine nachhaltige Beschädigung liegt dabei erst dann vor, wenn der Gegenstand tatsächlich nur mit Mehraufwand repariert werden kann. So kann eine kleinere Verunreinigung noch keinen Sachschaden im eigentlichen Sinne darstellen.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA deckt alle denkbaren Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit verursachen, umfassend ab. Außerdem übernehmen wir alle damit einhergehenden Kosten, etwa für die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Vermögensschäden

Zu einem Vermögensschaden kommt es, wenn andere Menschen eine Vermögensminderung erleiden. Auch kann ein solcher vorliegen, wenn eine Vermögensmehrung verhindert wird. Unterschieden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden:

  • Ein unechter Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen durch einen Personen- oder Sachschaden, etwa bei notwendigen Wiederbeschaffungskosten der geschädigten Person, vermindert wird.
  • Bei einem echten Vermögensschaden wird das Vermögen einer Person ohne vorgelagerten, anderen Schaden vermindert. Das ist etwa der Fall, wenn Sie versehentlich eine zu hohe Rechnung stellen.

Unsere Betriebshaftpflicht leistet bei allen denkbaren Vermögensschäden. Eine Unterscheidung zwischen echten und unechten Schäden nehmen wir nicht vor.

Schadensfälle aus der Versicherungs-
praxis

Natürlich ist diese Auflistung nicht abschließend und soll nur verdeutlichen, in welchen Fällen unsere Betriebshaftpflicht unter anderem leisten würde.

  • Einer Ihrer Mitarbeiter repariert die Heizung des Kunden. Dabei wird ein Ersatzteil falsch eingebaut, wodurch es später zu einem weiteren technischen Defekt kommt. Sie haften für den Schaden.
  • Sie sind mit einem nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug, etwa einem Gabelstapler, auf dem Betriebsgelände unterwegs. Beim Rangieren fahren Sie ein geparktes Auto Ihres Kunden an, wodurch es zu einem Blechschaden kommt.
  • Sie versäumen im Namen Ihres Mandanten eine wichtige Frist. Dadurch kann er seine Ansprüche nicht durchsetzen, wodurch Sie für den Verlust in die Haftung genommen werden können.

Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz entscheiden Sie sich für eine vielseitige und passgenaue Versicherung. Dabei profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen:

  • Flexibel anpassbare Versicherungssumme: Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe Sie Ihr Unternehmen absichern möchten. Dabei beraten wir Sie fachgerecht.
  • Mitversicherung des gesamten Unternehmens, vor allem aller Mitarbeiter. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. So leistet die Betriebshaftpflicht auch, wenn Sie oder Ihr Personal einen Schaden leichtfertig mitverursachen oder herbeiführen. Das ist etwa bei der Missachtung kleinerer Obliegenheiten der Fall. Vorsatz ist nicht versicherbar.
  • Als Betriebsinhaber ist die Privathaftpflicht direkt mitversichert. Sie kann auf Ihre Kinder und den Ehepartner erweitert werden.
  • Attraktive Anbündelungsrabatte beim gemeinsamen Abschluss mehrerer Versicherungen.
  • Volldigitale Vertragsverwaltung einschließlich Schadensmeldung und Vertragsanpassung.
  • Modularerer Aufbau der Police für eine maximal flexible Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes.

Bei der Prüfung eines Anspruchs gehen wir immer in folgenden Schritten vor:

  • Sie reichen den geltend gemachten Anspruch bei uns ein. Wir schauen uns die Forderung an und ziehen bei Bedarf einen Gutachter zurate.
  • Ist die Forderung berechtigt, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung sofort und ohne weitere Verzögerungen.
  • Halten wir einen Anspruch für nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden, wehren wir ihn ab. Dabei nehmen wir auch anwaltliche Leistungen in Anspruch und ziehen notfalls sogar vor Gericht. Alle damit einhergehenden Aufwendungen übernehmen wir in voller Höhe. Insoweit kann die Betriebshaftpflicht auch als Rechtsschutz gesehen werden.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Sie möchten mehr über die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz erfahren oder ein individuelles Angebot erhalten? Interessieren Sie sich für andere Versicherungen für Unternehmer und Privatpersonen oder für die zahlreichen Bündelrabatte beim Abschluss mehrerer Policen? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin. Wir freuen uns bereits auf Sie!
 
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