Klage statt neuem Auftrag
Was nach Abenteuer klingt, kann für manchen Unternehmer schnell bitterer Ernst werden. Aus einem versehentlich ausgekippten Kaffee, der einen Laptop in Mitleidenschaft zieht, kann schnell großer Ärger werden, wenn kein adäquater Schadensersatz folgt. Dabei ist das Gerät als solches meistens nur das geringste Übel. Eher ist damit zu rechnen, dass Datenverluste und deren Folgen sich schnell zu einem nicht sichtbaren Schaden aufsummen, den gerade junge Unternehmen nicht aus der Portokasse bezahlen
AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG empfiehlt: Damit Schäden am Eigentum Dritter vernünftig versichert sind, lohnt es sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese leistet reibungslos Ersatz für anfallende Schäden, nachdem sie geprüft hat, ob und in welchem Umfang der vorgetragene Anspruch gerechtfertigt ist. Befindet ein Gutachter, es besteht kein Anspruch, wehrt AXA ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab.