Die Grundversorgung – Pensionskasse/Direktversicherung
Diese Variante ist für Arbeiter, Angestellte, Minijobber und mitarbeitende Familienangehörige besonders interessant. Hier können bis zu 4% Ihres Brutto-Einkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung eingezahlt werden. Diese sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung kann auch an Hinterbliebene erfolgen – optional ist hier die Witwen- oder die Waisenversorgung möglich.