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AXA Heidemann & Oeser oHG in Berlin Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohn- und Gewerbeimmobilienverwalter

Seit dem 1. August 2018 sollten Wohnimmobilienverwalter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Obacht walten lassen. Dies resultiert daraus, dass die bis dato erlaubnisfreie Tätigkeit nun einer Erlaubnispflicht unterliegt.
 
Dies ist nicht die einzige gesetzliche Änderung. Schließlich verlangt der Gesetzgeber nun darüber hinaus den Beweis, dass Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung innehaben. Im Rahmen dessen gibt es eine festgelegte Mindestversicherungssumme. Pro Versicherungsfall beträgt diese 500.000 Euro und für ein Gesamtjahr 1.000.000 Euro.
 
Selbstverständlich ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilienverwalter von Vorteil. Dies folgt daraus, dass Sie vor Vermögensschäden geschützt sind, die eine geschädigte Person bei Ihnen geltend machen könnte. Da es stets zu einem Missgeschick kommen kann, ist ein Abschluss ratsam.
 
Bei Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der AXA können Sie sich darauf verlassen, dass berechtigte Schadensersatzansprüche beglichen werden und dass unsere Rechtsexperten unberechtigte Ansprüche abwehren.
 
Die diversen Vorteile einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erklären wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin.

Keine gesetzliche Pflicht bei Gewerbeimmobilien

Im Gegensatz zu Wohnimmobilien unterliegen Immobilienverwalter von Gewerbeimmobilien keiner Pflicht sich entsprechend zu versichern. Allerdings sollte sich auch Gewerbeimmobilienverwalter durchaus Gedanken darüber machen. Schließlich gelten im Bereich von Gewerbeimmobilien höhere Haftungsgefahren. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von AXA sichert auch hier Immobilienverwalter ab. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bieten, der mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis daherkommt.

Schadensursachen

Die Ursachen für Vermögensschäden, welche das Greifen unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auslösen können sind vielfältig.
 
Beispielsweise kann es aus Versehen zu einer doppelten Vermietung ein und derselben Immobilie kommen. Vor allem im gewerblichen Bereich kann es hier zu schweren Vermögensschäden kommen die wir für Sie übernehmen.
 
Am Ende des Monats gilt es die Mietzahlung für die entsprechende Immobilie einzuholen. Auch bei der Berechnung selbiger kann es fahrlässig zu Fehlern kommen.
 
In Mietwohnungen stehen nicht selten notwendige Handwerksarbeiten an. Hier gilt es rechtzeitig die Rechnung zu bezahlen. Bleibt diese Zahlung aus Versehen aus, entsteht ein Vermögensschaden auf Seiten des Handwerkers.
 
Die möglichen Schadenursachen können noch viel weiter gehen. Im Rahmen eines Gesprächs mit unseren geschulten Mitarbeitern in der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin führen wir Ihnen gerne weitere denkbare Schadenursachen vor Augen.

Unser Angebot

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung der AXA ermöglicht Ihnen einen großen Leistungskatalog der unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt und berechtigte Ansprüche begleicht.
 
Dabei übernehmen wir auch zusätzliche Kosten wie mögliche Prozesskosten, die bei Ihnen entstehen. Ansprüche, die aus einer Verletzung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ entstehen, wehren wir ebenfalls ab oder begleichen diese.
 
Sollte es im verwalteten Bereich weitere Bauvorhaben geben versichern wir diese praktischerweise mit.

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Unsere Experten in der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin erklären Ihnen den umfangreichen Leistungskatalog gerne noch einmal im Detail.

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