AXA Großbeeren Michael Geisler | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren Betriebsrentenstärkungsgesetz

AXA Großbeeren Michael Geisler | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – frischer Wind für die betriebliche Altersvorsorge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, auch BRSG genannt, ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Es verfolgt zum einen das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge für neue und bestehende Betriebsrenten zu verbessern und zum anderen die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Sozialpartnermodells zu organisieren. Die AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren informiert Sie jederzeit gerne detailliert über das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Neue Chancen und Verbesserungen

Unternehmen bieten Ihren Arbeitnehmern häufig eine betriebliche Altersvorsorge an, damit sie insbesondere die Mitarbeiter auf der mittleren Beschäftigungsebene an sich binden und gegebenenfalls neue Mitarbeiter für sich gewinnen können. Das BRSG bringt neue Fördermaßnahmen und Vorteile mit sich, sodass die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter deutlich attraktiver wird. Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 2.200,00€, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss vom Staat in Höhe von 30%. Dabei handelt es sich um den sogenannten Förderbetrag der betrieblichen Altersvorsorge, der einfach monatlich bei der Abführung der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten werden kann. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung, spart der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge zudem die Sozialabgaben auf seinen Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass die Leistungen nicht mehr zusätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig sind. Sollte ein Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge aus seinem Gehalt finanzieren, spart der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben. Diese Ersparnis konnte er bisher freiwillig als Zuschuss an den jeweiligen Mitarbeiter weitergeben. Bei Neuverträgen ab 2019 ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% an den Arbeitnehmer zu zahlen. Bei Altverträgen gilt diese Regelung ab 2022. Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, profitieren ebenfalls von dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der steuerfreie Förderrahmen für die Beiträge erhöht sich von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch das neue Gesetz lässt sich die betriebliche Altersvorsorge in Unternehmen stärken, da es vornehmlich für Beschäftigte mit einem Einkommen von unter 2.200,00€ ein großer Anreiz für die Eigenvorsorge ist.

Das Sozialpartnermodell im Rahmen der tariflich geregelten betrieblichen Altersvorsorge

In tarifvertraglich geregelten Verträgen über die betriebliche Altersvorsorge, wurde das sogenannte Sozialpartnermodell eingeführt. Es bietet den Tarifvertragspartnern die Möglichkeit, diverse Varianten der betrieblichen Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Dabei gelten einige spezielle Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen.

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite

Wir stehen Ihnen als Team der AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren jederzeit gerne zur Verfügung und beraten sowohl Privatpersonen, Unternehmer, als auch Beamte kompetent und unverbindlich. Sollten Sie Fragen rund um das BRSG haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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