Klassik-Privatrente
Die Klassik-Privatrente ist eine private Rentenversicherung, welche optimal auf die Bedürfnisse eines risikoscheuen Anlegers konzipiert ist. Mit einem Garantiezins von 0,9 Prozent über die gesamte Vertragslaufzeit und einer Beteiligung an den Überschüssen ist dieser Tarif durch Sicherheit geprägt.
Relax-Privatrente
Als Alternative bieten wir Ihnen die private Rentenversicherung als Relax-Privatrente an. Anders als der Klassik-Tarif setzt sich die Relax-Rente aus vier unterschiedlichen Bausteinen zusammen – Garantie, Wertzuwachs, Flexibilität und Rendite.
- Garantie: Das investierte Kapital wird am Ende der Vertragslaufzeit garantiert in Höhe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt – ein Verlust wird somit ausgeschlossen
- Wertzuwachs: Wir orientieren uns an den positiven Kursentwicklungen der 50 besten Unternehmen Europas; eine Beteiligung durch die AXA Rente an diesen Unternehmen führt daher zu einer großen Portfoliodiversifikation
- Flexibilität: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Änderungen an den Rentenzahlungen während der gesamten Vertragslaufzeit vorzunehmen – auch während der Auszahlungsphase
- Rendite: Durch zusätzliche Investitionen in einen Aktienfonds ergeben sich zusätzlich höhere Renditechancen
Fonds-Privat Rente
Ferner bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren die Fonds-Privatrente an. Diese stellt einen Fonds-Mix in Kombination mit Einzelfonds dar.
Damit die Gewinne abgesichert werden können, stellen wir Ihnen die Garantie-option zur Verfügung. Diese sorgt dafür, dass das Fondsguthaben in das konventionelle Sicherungsvermögen übertragen wird und damit vor etwaigen Kursschwankungen geschützt ist.
Weiteres Leistungsplus der privaten Rentenversicherung der AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren
Ferner bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren die Fonds-Privatrente an. Diese stellt einen Fonds-Mix in Kombination mit Einzelfonds dar.
Damit die Gewinne abgesichert werden können, stellen wir Ihnen die Garantie-option zur Verfügung. Diese sorgt dafür, dass das Fondsguthaben in das konventionelle Sicherungsvermögen übertragen wird und damit vor etwaigen Kursschwankungen geschützt ist.