Aus diesen Gründen sollten Sie vorsorgen und die Betriebliche Altersvorsorge nutzen!
Als Arbeitgeber zahlen Sie eventuell freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Zumindest als Arbeitnehmer, ist dieser Beitrag verpflichtend und wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Jedes Jahr erhalten Sie einen Informationsbescheid, in dem die zu erwartende Rente definiert wird. Genügen Ihnen diese Leistungen? Beachten Sie auch folgende Faktoren: