AXA Düsseldorf Pascal Zajac | Vermögensschadenhaftpflicht Düsseldorf

AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf Vermögensschadenhaftpflicht Düsseldorf

Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Bezirks-
direktion Pascal Zajac in Düsseldorf

Als Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Personen zufügen. Dabei ist die Haftung nicht auf Ihr Vermögen oder einen bestimmten Betrag beschränkt. Vielmehr kommen Sie zwangsläufig in eine Schuldensituation, wenn Sie eine Forderung der Gegenseite nicht oder nicht vollständig begleichen können. Mit der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf sind Sie hier umfassend abgesichert.

Grundlagen der Haftung in Deutschland

AXA Düsseldorf Pascal Zajac | Vermögensschadenhaftpflicht Düsseldorf

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet in Deutschland jeder für den Schaden, den er oder sie anderen Menschen zugefügt hat. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie schuldhaft oder versehentlich gehandelt haben. Die sogenannte Haftpflicht bezieht sich lediglich darauf, wer den Schaden objektiv betrachtet verursacht hat. Sind Sie das, kann die Gegenseite entsprechende Forderungen gerichtlich geltend machen.
 
Übrigens: Die Haftpflicht gilt im beruflichen wie privaten Umfeld gleichermaßen. Eine passgenaue Haftpflichtversicherung ist daher auch für Privatpersonen unverzichtbar.

Neben Ihren eigenen Schäden haften Sie auch für solche, die andere Personen in Ihrem Auftrag anrichten. Im Betrieb sind das vor allem Ihre Mitarbeiter, die im Auftrag des Unternehmens und damit in Ihrem Namen handeln. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung mit Vermögensschadenhaftpflicht für alle Unternehmer unverzichtbar. Denn Schäden lassen sich weder kalkulieren noch vorhersagen.

Personen-, Sach- und Vermögensschaden

Diese Typen gibt es

Zwar spricht das Gesetz lediglich von einem angerichteten „Schaden“, in Rechtssprechung und Praxis haben sich aber unterschiedliche Arten von Schäden herauskristallisiert. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt, also verletzt oder sogar getötet wird. Personenschäden gehören wirtschaftlich zu den schwerwiegendsten Ereignissen, da Sie als Schädiger unter anderem den Verdienstausfall, möglicherweise die Behandlungskosten und weitere Schadensersatzforderungen begleichen müssen. Hier kommen schnell sechs- bis siebenstellige Beträge zusammen.
 
Beispiele für Personenschäden:

  • Sie sind mit dem betrieblichen Kfz unterwegs. Beim Abbiegen übersehen Sie einen querenden Fußgänger, er stürzt und wird verletzt.
  • Einer Ihrer Mitarbeiter rempelt beim Ausparken einen Kunden an. Er kann mehrere Monate nicht mehr arbeiten.

Sachschäden

Ein Sachschaden ist ein Schaden, bei dem eine körperliche Sache – ein Gegenstand – zerstört oder beschädigt wird. Wichtig ist, dass eine tatsächliche Wertminderung eintritt. Eine leichte Verschmutzung, die noch dazu einfach zu entfernen ist, kann aus diesem Grund keinen Sachschaden darstellen.

Klassische Sachschäden sind:

  • Sie verursachen einen Verkehrsunfall.
  • Ihnen passiert beim Kunden ein Missgeschick, wodurch eine teure Vase zu Boden fällt und zerstört wird.

Vermögensschäden

Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensschadens ist, dass die geschädigte Person entweder eine Vermögensminderung erleidet oder an der Mehrung ihres Vermögens gehindert wird. Vermögensschäden sind besonders in beratenden oder gutachterlichen Berufen relevant.
 
Sind Sie beispielsweise als Rechtsanwalt tätig und vertreten Ihren Mandanten in einem Schadensersatzprozess, haben Sie diverse Fristen einzuhalten. Versäumen Sie eine davon und geht dadurch der Prozess verloren, gehen Ihrem Mandanten möglicherweise mehrere zehntausend Euro verloren. Als Schadensverursacher müssten Sie für diese Mehrkosten aufkommen, wovor die AXA Vermögensschadenhaftpflicht Sie schützt.

Ähnliches gilt für Architekten, Ingenieure und planende bzw. organisierende Tätigkeiten. Auch hier können kleine Fehler zu großen Problemen und erheblichen Mehraufwendungen führen.

Durch die immense Verantwortung, die Sie als Anwalt, Notar oder Makler haben, ist die berufliche Haftpflichtversicherung und speziell die Vermögensversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu diesem Punkt persönlich.

So läuft die Schadensbearbeitung ab

Ein Haftpflichtfall liegt immer dann vor, wenn Sie wegen eines verursachten Schadens von der Gegenseite (dem oder der Geschädigten) in Anspruch genommen werden. Ein laufendes Gerichtsverfahren ist hierbei keine Voraussetzung. Es reicht vielmehr aus, wenn die Gegenseite ihre Ansprüche schriftlich darlegt und um Ausgleich derselben bittet.
 
Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht geht hier strukturiert vor:

  • Zunächst reichen Sie alle relevanten Unterlagen bei uns ein. Am Telefon oder persönlich erklären wir Ihnen das weitere Vorgehen und den Ablauf der Leistungsprüfung.
  • Jetzt prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Berechtigung. Wir schauen unter anderem, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt und ob die Forderung auch der Höhe nach gerechtfertigt ist.
  • Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte mit seinen Ansprüchen richtig liegt, regulieren wir die Forderung. Stellen wir das Gegenteil fest, gehen wir notfalls auch gerichtlich gegen die Forderungen vor.
  • Für Sie entstehen während des gesamten Prozesses keine Mehrkosten oder zusätzliche Aufwendungen. Das übernehmen alles wir für Sie. Insoweit kann die Berufshaftpflicht auch als Teil-Rechtsschutzversicherung betrachtet werden.

Ihre Vorteile mit der AXA Vermögensversicherung

Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Pascal Zajac in Düsseldorf entscheiden Sie sich für eine vielseitige und passgenaue Absicherung im betrieblichen Bereich. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Anpassbare Versicherungssumme – Sie entscheiden selbst, wie umfangreich der Versicherungsschutz und die Deckung ausfallen.
  • Spezifische Absicherungsmöglichkeiten für einzelne Berufsgruppen, etwa Architekten und Steuerberater, Anwälte.
  • Modularer Aufbau der Versicherung für maximale Flexibilität bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes.
  • Mitversicherung weiterer Risiken, insbesondere des privaten Lebensbereichs. Für Sie als Eigentümer des Unternehmens und Geschäftsführer ist die private Haftpflichtversicherung direkt mit dabei.
  • Kurze Vertragslaufzeiten mit jederzeitiger Möglichkeit, den Schutz zu verbessern oder die Absicherung zu reduzieren.

AXA versteht sich als Ihr starker Partner in schwierigen Lebenssituationen. Wir möchten, dass Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen gelassen werden. Daher überzeugen wir unter anderem mit einer rund um die Uhr erreichbaren Hotline, persönlicher Betreuung vor Ort (sofern notwendig) und einer schnellen wie unbürokratischen Bearbeitung eingehender Schadensfälle.
 
Sie entscheiden selbst, ob Sie Schäden telefonisch, persönlich oder über das digitale Versicherungsportal der AXA melden. In jedem Fall sollten Sie, sobald die Gegenseite Ansprüche gegen Sie geltend macht, dies unverzüglich an uns wenden. Denn nur so können wir sicherstellen, dass wir eine Durchsetzung der Ansprüche wirksam verhindern und berechtigte Forderungen innerhalb der gesetzten Frist regulieren können.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac

Möchten Sie mehr über die AXA Vermögensversicherung oder eine andere Police erfahren? Möchten auch Sie von attraktiven Bündelrabatten und vielen weiteren Aktionen profitieren? Dann zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Beratungstermin vor Ort. Das Team der AXA freut sich bereits auf Sie!
 
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