Die private Haftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf
Die Grundlagen der privaten Haftpflichtversicherung auf einen Blick
Nach deutschem Recht haften Sie als Privatperson mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn ein Dritter Schadensersatzforderungen gegen Sie geltend macht. Sie haften also in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden, d.h. auch mit Ihrem eigenen Grundstück, Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung. Ebenso kann auf Ihr Vermögen und Ihr Gehalt aus Erwerbstätigkeit zugegriffen werden. Ein Schaden, z.B. durch einen Unfall, kann in einem unachtsamen Moment oder durch eine kurze Ablenkung schnell passiert sein und schwere Folgen nach sich ziehen. Dabei beläuft sich ein Schaden schnell auf mehrere Zehntausend, bei Personenschäden sogar Hunderttausende Euro.
Werden Sie in die Haftung genommen, so stellt dies eine immense finanzielle und psychische Belastung dar. Wenn Sie als Single leben, müssten Sie diese hohe finanzielle Belastung allein stemmen. In einer Familie kann ein derartiger Vorfall zu Spannungen führen. Wenn Sie jedoch eine private Haftpflichtversicherung abschließen, schützen Sie sich selbst und Ihre Familie vor diesen Problemen. Im Schadensfall ist so Ihr eigenes Vermögen abgesichert und Sie können Ihren Lebensstandard so erhalten, wie Sie es gewohnt sind. Eine Privathaftlichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, sodass Sie rundum geschützt sind. Ihre AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf berät Sie hierzu gerne, um den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden.
Wer ist über Ihre private Haftpflicht-versicherung abgesichert?
Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, schützt diese auch weitere Mitglieder Ihrer Familie. Wenn Sie verheiratet sind, so ist Ihr Ehepartner automatisch mit aufgenommen und abgesichert. Leben Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, so muss der Versicherungsschutz auf Ihren Lebenspartner erweitert werden.
Wenn Sie Kinder haben, so sind diese automatisch mitversichert, solange sie noch die Schule besuchen oder eine erste Berufsausbildung absolvieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Studium oder eine Ausbildung handelt. Auch in den Zeiten zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind Ihre Kinder automatisch über Ihre Privathaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf mitversichert.
Der Schutz über Ihre private Haftpflichtversicherung erlischt für Ihre Kinder jedoch, wenn sie nach Abschluss der ersten noch eine weitere Berufsausbildung beginnen. Möchte sich Ihr Kind neu orientieren, so ist es nicht mehr über Sie mitversichert und benötigt eine eigene Versicherung. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit direkt nach dem Schulabschluss oder der Beitritt zur Bundeswehr beendet den Versicherungsschutz Ihres Kindes über Ihre Versicherung als Elternteil.
Auch sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt sind, durch Ihre Versicherung geschützt. Verursacht Ihre Putzfrau oder Ihre Gartenhilfe einen Schaden, so ist dieser durch Ihre Privathaftlichtversicherung abgedeckt. Ebenso ist die Betreuung Ihres eigenen Kindes durch einen Dritten in Ihren eigenen vier Wänden abgesichert, sodass ein Schaden, der hierbei entsteht, nicht zu Ihren Lasten geht.
Wir beraten Sie jederzeit gerne
Wir von der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf beraten Sie jederzeit gerne zum Thema Privathaftpflichtversicherung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Für welche Schäden kommt eine privateHaftpflichtversicherung auf?
Durch eine private Haftpflichtversicherung können Personen- und Sachschäden zugleich beinhaltet sein. Es gibt jedoch auch Policen, die nur Personenschäden oder nur Sachschäden abdecken. In jedem Fall schützt Ihre Versicherung Sie im Schadensfall davor, Ihr eigenes Vermögen angreifen zu müssen, um den Schaden zu begleichen. Grundsätzlich gilt: Damit Sie in die Haftung genommen werden können, muss Ihnen als Schadensverursacher eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden aus Fahrlässigkeit einspringt, aber nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Zudem ist ein Schaden, der im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit entstanden ist, hiervon nicht umfasst. Wenn durch Sie, Ihre Familie oder Ihre Haushaltsangestellte Gegenstände beschädigt wurden, so trägt die Versicherung die Kosten. Dabei sind Kosten eingeschlossen, die durch Reparatur oder den Ersatz anfallen. Ebenso kommt Ihre Versicherung für Kosten durch Nutzungsausfall auf.
Wenn eine Person zu Schaden kommt, so trägt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung der verletzten Person. Ist die Person aufgrund der Verletzung arbeitsunfähig, so übernimmt Ihre Versicherung die Forderung, die durch Lohnausfall gegen Sie entstehen kann. Auch das Schmerzensgeld, dass der geschädigten Person aufgrund ihrer körperlichen Verletzungen und durch einen etwaigen psychischen Schock zusteht, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung. Sollte sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch bleibende Schäden aufgrund der Verletzungen einstellen, so sind Sie zur Leistung einer Rente gesetzlich verpflichtet.
Auch diese Kosten übernimmt für Sie Ihre Versicherung. Sogar den Umbau des Wohnraums, der aufgrund der Verletzung notwendig sein kann, ist abgedeckt, wenn die Wohnung z.B. rollstuhlgerecht umgebaut werden muss.
Unser Haftpflicht-Schutz
Der Schutz, den Sie durch eine Privathaftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf genießen, ist sehr umfassend und daher für jede Person, egal ob Single oder in einer Familie, sinnvoll:
Kontaktieren Sie uns
AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac
40212 Düsseldorf
Graf-Adolf-Str. 16
40212 Düsseldorf
08:30 bis 18:00
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