Die Berufsunfähigkeitsvorsorge sichert das Einkommen ab!
Ausgezeichnete Versicherungsbedingungen
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Leistungsfall (für BG 1* bis 3-)
- Verzicht auf die konkrete Verweisung bei mehr als 20% Einkommensreduzierung
- Verzicht auf einen Mehrbeitrag bei Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bei unverändertem Versicherungsschutz
- Verzicht auf die gesetzlich vorgesehenen Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit des §19 VVG bei nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers
- Weltweiter Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit
- Faire Beitragskalkulation durch Einteilung in 12 Berufsgruppen (BG)
- kein Leistungsausschluss bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
- Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfalls (BG 1* bis 3-)
Flexible Gestaltung
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung durch eine Dynamik oder umfangreiche Erhöhungsoptionen (BG 1* bis 4)
- Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall (Leistungsfallbonus)
- Berufsunfähigkeitsschutz bei vielen Berufen bis Endalter 67 möglich
- Fortführung der Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung im Falle der Beitragsfreistellung der Hauptversicherung (BUZ-Retter)
Professionelle Leistungsprüfung
- Verspätete Meldung schadet nicht
- Freie Arztwahl
- Prognose „voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig“ reicht für die Leistung (BG 1* bis 3-)
- Leistung gilt rückwirkend ab Beginn bei 6-monatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, wenn deren Dauer nicht von Beginn an erkennbar war (BG 1 bis 3-)
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit