Das gesetzliche Krankengeld reicht nicht aus!
- Der Anspruch auf Lohnfortzahlung endet nach 42 Tagen.
- Ab dem 43. Tag erhalten Sie anstatt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nur noch Krankengeld Ihrer Krankenkasse.
- Die Höhe liegt bei maximal 90% Ihres Nettoeinkommens abzgl. der Sozialversicherungsbeiträge!