Die Unfallversicherung von AXA gibt finanzielle Sicherheit und versichert…
… Unfälle rund um die Uhr, auch auf Arbeit!
- … Unfälle weltweit!
- … Unfälle ab einem Invaliditätsgrad von 1%!
Flexible Gestaltung
- Maßgeschneiderte Leistungen entsprechend Ihres Bedarfs
- Monatliches Kündigungsrecht
Ausgezeichnete Leistungen
- Leistung schon ab 1% Invaliditätsgrad (Invaliditätsleistung)
- Steigerung der Versicherungssumme bis zum 6-Fachen (Vollinvalidität)
- Lebenslange monatliche Rente ab 50% Invalidität (Unfallrente)
- Verdopplung der monatlichen Rente ab 75% Invalidität bis zum 65. Lebensjahr (verbesserte Unfallrente)
- Ab dem 1. Tag im Krankenhaus bezahlen wir den vereinbarten Betrag für bis zu 5 Jahren (Krankenhaustagegeld)
- Ab dem 43. Tag im Krankenhaus verdoppelt sich der vereinbarte Betrag (erweitertes Krankenhaustagegeld)
- Kapitalleistung, falls ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode führt (Todesfallleistung)
Beitragsfreie Leistungen bis zu 25.000 €
- Umfangreiches Reha-Management (z.B. Förderung der Rehabilitation, psychologische Betreuung nach Unfall)
- Kosmetische Operationen nach einem Unfall (z.B. unfallbedingter Ersatz der Schneide- und Eckzähne)
- Assistance-Leistungen, wie Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, Transportkosten, Rücktransport bis 25.000 €
Erweiterter Versicherungsschutz im Tarif „Kompakt“
- typische Verletzungen durch Eigenbewegung (z.B. Bänderriss)
- Tollwut und Wundstarrkrampf
- Gesundheitsschäden infolge einer durch Zeckenbiss übertragenen Infektion (FSME, Borreliose)
- Gesundheitsschäden aufgrund von Schutzimpfungen gegen die genannten Infektionen
- Nahrungsmittelvergiftungen
Erweiterter Versicherungsschutz im Tarif „Komfort“
Über den erweiterten Versicherungsschutz des Tarifes „Kompakt“ hinaus, sind folgende Leistungen mitversichert:
- verbesserte Gliedertaxe
- Versicherungsschutz besteht für Infektionen wie Cholera, Diphterie, Malaria, Masern und Mumps sowie Gesundheitsschäden aufgrund von Schutzimpfungen gegen diese Infektionen
- Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Unfall durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfälle oder Epilepsie verursacht wurde
- Versicherungsschutz besteht für psychische und nervöse Störungen als Folge eines Unfalls sowie für Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte UV-Strahlen