Heilfürsorge, Lücken, Anwartschaften, Ergänzungstarife!

Was ist die Heilfürsorge?

  • Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil Krankenversorgung für Teilbereiche des Öffentlichen Dienstes.
  • Die Leistungen ähneln dabei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet je nach Dienstherr, Art der Tätigkeit und Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand aufgrund Alters oder Dienstunfähigkeit.
  • Ab Wegfall Heilfürsorge beteiligt sich der Dienstherr nur noch an den tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten. Dies nennt man Beihilfe.
  • Für die restlichen Krankheits- und Pflegekosten besteht Versicherungspflicht über einen private Krankenversicherung mit einer vollumfänglichen Gesundheitsprüfung. 
  • Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines erheblichen Beitragszuschlages möglich.
  • Um dies zu vermeiden, besteht über den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit, sich den aktuellen Gesundheitszustand in jungen Jahren einfrieren zu lassen.

Welche Lücken hat die Heilfürsorge?

  • Die Heilfürsorge bietet aber keine hundertprozentige Absicherung gegen finanzielle Folgen einer Erkrankung, wie beispielsweise bei Zahnersatz.
  • Bei besserer Versorgung muss somit oft ein hoher Eigenanteil geleistet werden.
  • Die Lücken der Heilfürsorge schließt der Ergänzungstarif „BN Heilfürsorge“ der DBV und vermeidet damit hohe Zuzahlungen.

Was ist die Anwartschaftsversicherung?

  • Um bei Wegfall der Heilfürsorge eine zuschlagsfreie private Restkostenversicherung zu bekommen, gibt es die Anwartschaft, die den aktuellen Gesundheitszustand zum damaligen Zeitpunkt einfriert. 
  • Der Abschluss sollte demnach direkt nach Dienstantritt in Zusammenhang mit der Beantragung der Pflegepflichtversicherung erfolgen.
  • Die Vorteile sind schwerwiegend:
  • Sobald Beihilfeanspruch besteht, kann die Anwartschaftsversicherung ohne Wartezeiten, ohne Gesundheitsprüfung und somit ohne Risikozuschläge in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung
  • Entstandene Krankheiten und Unfallfolgen sind somit mitversichert.
  • Die kleine Anwartschaftsversicherung kostet nur 1 € im Monat.

Was beinhaltet der Ergänzungstarif der DBV?

  • Die Lücken der Heilfürsorge schließt der Ergänzungstarif „BN Heilfürsorge“ der DBV und vermeidet damit hohe Zuzahlungen.
  • Dieser Tarif erstattet die verbleibenden Kosten für:
  • Material- und Laborleistungen bei Zahnersatz*
  • Heilpraktikerbehandlungen zu 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 €
  • Sehhilfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 € innerhalb von drei Kalenderjahren
  • Hilfsmittel
  • Behandlung bei Auslandsreisen

* Innerhalb der ersten 24 Monate bis 1.000 €, in den ersten 48 Monaten bis 2.000 €Rechnungsbetrag

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Friedrich-Ebert-Str. 7
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