Betriebliche Altersvorsorge – Instrument für eine gesicherte Personalplanung!

Möglichkeiten

Arbeitnehmerfinanzierung: Durch Entgeltumwandlung über das laufendes Gehalt, Sonderzahlungen, Überstundenguthaben oder die vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Mitarbeiters.

Mischfinanzierung: Durch Entgeltumwandlung des Mitarbeiters und Zuschuss durch den Arbeitgeber.

Arbeitgeberfinanzierung: Alleinige Versorgung durch den Arbeitgeber.

Pensionszusage – On Top Versorgung

Mit einer Pensionszusage können Arbeitgeber Versorgungsleistungen unmittelbar zusagen und finanzieren diese im Leistungsfall aus dem Betriebsvermögen. Um die Verpflichtung später sicher erfüllen zu können, werden Pensionsrückstellungen gebildet und eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese Form bietet sich insbesondere, wenn größere Einmalzahlungen, wie Tantiemen,

Boni oder Sonderzahlungen, steuerbegünstigt angelegt werden sollen. Die Rückdeckungsversicherung bildet dabei den Gegenposten zur notwendigen Pensionsrückstellung in der Bilanz.

Zielgruppen
 

  • Top-Führungskräfte
  • Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstände einer AG

Vorteile für Arbeitnehmer
 

  • Steuerfreier Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe
  • Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter
  • Besonders attraktiv für die steuerbegünstigte Umwandlung von hohen Einmalzahlungen (Tantieme, Boni usw.)
  • Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen sowie des Berufsunfähigkeitsrisikos

Vorteile für den Arbeitgeber
 

  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Auslagerung von Risiken auf einen Versicherer durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung
  • Gewinnminderung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen
  • Rückdeckungsversicherung als Gegenposten in der Bilanz
  • Flexible Beitragszahlung (Laufende und Einmalbeiträge)
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