Betriebliche Altersvorsorge – Instrument für eine gesicherte Personalplanung!

Möglichkeiten

Arbeitnehmerfinanzierung: Durch Entgeltumwandlung über das laufendes Gehalt, Sonderzahlungen, Überstundenguthaben oder die vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Mitarbeiters.

Mischfinanzierung: Durch Entgeltumwandlung des Mitarbeiters und Zuschuss durch den Arbeitgeber.

Arbeitgeberfinanzierung: Alleinige Versorgung durch den Arbeitgeber.

Unterstützungskasse

Zielgruppen
 

  • Spezialisten, Fach- und Führungskräfte
  • Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstände einer AG

Vorteile für den Arbeitnehmer
 

  • Hohe Steuerersparnis: Beiträge bei Arbeitnehmerfinanzierung sind unbegrenzt steuerfrei Beiträge bei Arbeitgeberfinanzierung sind auf 75% begrenzt (Verbot der Überversorgung)
  • Keine Sozialabgaben: Beiträge bei Arbeitnehmerfinanzierung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (GRV West) Beiträge bei Arbeitgeberfinanzierung sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei
  • Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall und dies meist zu einem geringeren Abgabensatz
  • Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung erst ab Leistungsbezug
  • Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Auslagerung der Versorgungsleistung auf die Unterstützungskasse
  • Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Kapitalwahlrecht (Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalzahlung und lebenslanger Altersrente)
  • Hinterbliebenenleistungen einschließbar
  • Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar
  • Einfache Mitnahme des Vertrages bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Vorteile für den Arbeitgeber
 

  • Hohe Steuerersparnis: Beiträge bei Arbeitnehmerfinanzierung sind unbegrenzt steuerfrei Beiträge bei Arbeitgeberfinanzierung sind auf 75% begrenzt (Verbot der Überversorgung)
  • Keine Sozialabgaben: Beiträge bei Arbeitnehmerfinanzierung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (GRV West) Beiträge bei Arbeitgeberfinanzierung sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei 
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Keine Bilanzberührung
  • Auslagerung aller betriebsfremden Versorgungsrisiken
  • Mehrwert für Mitarbeiter mit hohem Einkommen
  • Beiträge, Verwaltungsgebühren und PSB-Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Kein Nachfinanzierungsrisiko und einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters
AXA Hauptvertretung Rene Defort
Friedrich-Ebert-Str. 7
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