Kann ich die Beiträge der Bürgschaftsversicherung steuerlich gelten machen?
Ja, alle Beiträge, die Sie für die AXA Bürgschaftsversicherung leisten, können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Kann ich auch nur eine der Policen abschließen?
Ja, welche Policen der Bürgschaftsversicherung Sie abschließen, ist immer Ihnen überlassen. Es ist also auch möglich, beispielsweise nur die Gewährleistungsbürgschaft abzuschließen.
Prüft AXA meine Bonität?
Gerade in der Startphase haben Unternehmen Probleme, eine ausreichende Bonität vorzuweisen. Aus diesem Grund verzichtet AXA auf die Überprüfung der Bonität und bietet die Police für jedes Unternehmen an.