Aufgabe und Zweck der betrieblichen Haftpflichtversicherung
Um den Zweck der Betriebshaftpflicht zu verstehen, ist ein kurzer Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig. Die entsprechenden Vorschriften regeln, dass jeder, der einen Schaden verursacht, für die entstehenden Folgen haftet. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Versehen und Vorsatz. Gerade für Unternehmer können die Ansprüche der Gegenseite daher den finanziellen Ruin bedeuten.
Mit der Betriebshaftpflicht decken Sie das Risiko, das aus den gesetzlichen Normen zur Haftung resultiert, ab. AXA übernimmt also die finanziellen Folgen von Schäden, für die Sie originär nach dem BGB haften. Konkret nehmen wir Ihnen die Haftung zwar nicht ab, ersetzen aber alle Kosten, die Ihnen durch sie entstehen. Im Ergebnis stehen Sie dann so da, als hätten Sie nie einen Schaden verursacht.
Achtung: Beschäftigen Sie Mitarbeiter, haften Sie auch für von ihnen verursachte Schäden. Ausnahmen gelten nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesen Fällen können Sie Ihre Beschäftigten persönlich in die Haftung nehmen.