Als Freiberufler haben Sie ein besonderes Risiko. Der Erfolg Ihres Unternehmens beruht auf Ihrer Arbeitskraft. Es sind Ihre Kompetenz und Ihre Erfahrung, auf die nicht verzichtet werden kann. Fallen Sie zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall aus, kann kein Umsatz erwirtschaftet werden, die Kosten laufen jedoch weiter.
Mit einer Krankentagegeldversicherung allein können Sie die Kosten für Büro, Kanzlei oder Praxis kaum bezahlen, denn die versichert nur 80% des Gewinns oder das Nettoeinkommen.
Die Lösung: Die Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung leistet bei Krankheit oder Unfall des Freiberuflers/Keyman. Bei Krankheit erfolgt eine Leistung als Tagessatz je Werktag ohne Samstage. Dieser Satz errechnet sich aus der Versicherungssumme geteilt durch 250 Werktage.
Die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme bilden die fixen Kosten wie Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien.
Highlights
Umfassender Schutz für viele Berufsgruppen
Unsere Praxis-Ausfallversicherung bietet vor allem für die Risiken folgender Berufsgruppen die idealen Rahmenbedingungen:
Beispiel: Grobe Kostenstruktur einer Arztpraxis (Freiberufler)
Versicherbar über Krankentagegeld
Maximal 80 %des Gewinns vor Steuern sind nach folgender
Formel versicherbar:
Umsatz
abzgl. Fixkosten
abzgl. variable Kosten
abzgl. Abschreibungen
= Gewinn x 80% /365 Tage = max. Krankentagegeld
(Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung können nicht
berücksichtigt werden)
Die Höhe des Krankentagegeldes ist gesetzlich begrenzt!
Nach §178 b VVG ist der durch Arbeitsunfähigkeit als Folge
von Krankheit oder Unfall verursachte Verdienstausfall durch
das Krankentagegeld zu ersetzen.
Für die Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes ist nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.: BGH 76, 431 ff;
OLG Frankfurt, AZ. 24 U 1/01) das Nettoeinkommen
heranzuziehen.
Nach § 4 Abs.2 ff der Allgemeinen Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung sind bei Freiberuflern maximal
80 % des Gewinns vor Steuern als Nettoeinkommen
berücksichtigungsfähig.
Versicherbar über Praxis-Ausfallversicherung
Als fortlaufende Betriebskosten sind z.B. versicherbar:
- Personalkosten
- Miete, Pacht, Leasing
- Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
- Buchführungskosten
- Versicherungsbeiträge
- Steuern
- Finanzierungskosten
- Alternative: Stellvertreter
Varianten der Ausfallversicherung
Ärzte, Rechtsanwälte, Notare versichert unsere AXA Praxisausfallversicherung bereits mit einer Karenz ab 10 Werktagen. Bei Unfall bieten wir Schutz auch ab dem ersten Tag, falls dies vereinbart ist.
Vereinbaren Sie mit AXA eine längere Karenzzeit (10 bis 30 Werktage), rabattieren wir Ihre Prämie. So können Sie deutlich Beitrag sparen.
Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Gutachter, weitere Keyman versichern wir ab 20 Werktagen Karenz.
Die Leistungszeit der Praxisausfallversicherung kann zwischen 6 und 24 Monaten gewählt werden. Üblicherweise bieten wir hier eine Leistungsdauer von 12 Monaten an.
Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist wichtig für Ihr Unternehmen. Rufen Sie uns an. Unter 0800 292237546 erreichen Sie uns kostenfrei aus dem deutschen Festnetz.