Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein Vorfall, bei dem ein anderer Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt – also verletzt oder getötet – wird. Sie gehören zu den teuersten Vorfällen, da neben Schadensersatz und Schmerzensgeld auch Forderungen der Krankenversicherung (etwa auf Ersatz der Behandlungskosten) auf Sie zukommen können. Derartige Verfahren ziehen sich nicht selten über mehrere Jahre und Jahrzehnte hin.
Die private Haftpflichtversicherung ist bei Personenschäden nur relevant, sofern nicht bereits eine andere Versicherung – etwa die Kfz-Haftpflicht – greift. Die Privathaftpflicht kommt etwa ins Spiel, wenn Sie den Personenschaden mit Ihrem Fahrrad verursacht haben.