Bei der Riester-Rente unterscheidet man die staatlichen Förderungen in Zulagen und Steuervorteilen:
1) Zulagen: Bei einer entsprechenden Förderfähigkeit sowie Zahlung des individuellen Mindesteigenbeitrags erhalten Sie eine Grundzulage vom Staat inklusive ggf. Kinderzulage(n):
- Höhe Grundzulage: 175 EUR
- Höhe Kinderzulage (geb. vor 2008): 185 EUR
- Höhe Kinderzulage (geb. nach 2008): 300 EUR
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR*
*Diesen erhalten Sie im ersten Jahr automatisch mit der Erhöhung der Grundzulage. Es gilt die Voraussetzung, dass Sie am 1. Januar des Vertragsabschluss-Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2) Steuervorteile: Die gesamten Altersvorsorgebeiträge können Sie nach § 10a EStG als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Hat das Finanzamt festgestellt, das der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage, bekommen Sie eine Erstattung des Steuerbetrags über den Zulagen.
Damit Sie die Riester-Renten Förderungen in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, zum Beispiel mit der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach
- Einzahlung der Mindesteigenbeträge
- Sie müssen zum geförderten Personenkreis gehören.
- Beantragung der Zulagen (vereinfachtes Dauerzulagenverfahren möglich)
- Einreichung der Anlage AV mit der Steuererklärung