Sinn und Zweck einer Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung hat die Aufgabe, die namensgebenden Ausfälle betrieblicher Erträge abzufedern beziehungsweise auszugleichen. Versichert sind dabei grundsätzlich alle Ursachen eines Ertragsausfalls, soweit diese extern sind. Nicht versichert ist daher beispielsweise der schlichte Rückgang von Aufträgen oder eine Fehlkalkulation.
Im Leistungsfall übernimmt die Ertragsausfallversicherung von AXA alle laufenden Kosten sowie den Betriebsgewinn. Sie werden also so gestellt, als hätten Sie weiterhin alle Umsätze wie im Vorjahr erzielt, hiervon fixe und variable Kosten abgezogen und final einen Unternehmensgewinn generiert. Dabei richten wir uns grundsätzlich nach Bilanzen, Jahresabschlüssen oder Betriebswirtschaftlichen Auswertungen der jeweiligen Vorjahre.
In der Ertragsausfallversicherung kommt es auch darauf an, wodurch ein versicherter Schaden entstanden ist. Üblicherweise mitversichert sind die folgenden Ereignisse, soweit Sie den Versicherungsumfang durch zusätzliche Bausteine nicht erweitert haben:
AXA leistet darüber hinaus bei inneren Unruhen und Streiks. Diese liegen beispielsweise vor, wenn Ihre Beschäftigten die Arbeit niederlegen oder den Betrieb sabotieren, sodass es in weiterer Folge zu einer vorübergehenden Stilllegung des Unternehmens kommt. Grundsätzlich sind Betriebsunterbrechungen, die durch fahrlässige Handlungen eines Mitarbeiters entstehen (zum Beispiel ein offengelassenes Fenster, durch das jemand einbricht), vom Schutz der Ertragsausfallversicherung umfasst.