Umfang und Zweck der Wohngebäudeversicherung von AXA
Die Wohngebäudeversicherung von AXA gehört zu den klassischen Sachversicherungen, da das versicherte Wohngebäude ein körperlicher Gegenstand im Sinne des Zivilrechts ist. Versicherungsfall ist die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Immobilie, wobei wir im Schadenfall die Kosten für Ersatz- und Wiederherstellung tragen. Darüber hinaus kommt AXA für alle Instandsetzungskosten auf, wenn ein Schaden beispielsweise nur einen Teil des Objektes betrifft.
Da Immobilien in der Regel über Darlehen finanziert werden, fordern Banken nicht selten den Abschluss einer entsprechenden Police. Denn sie ist eine weitere Sicherheit für das Kreditinstitut, sollte das versicherte Wohngebäude beschädigt oder gar vollständig zerstört werden.
In der Wohngebäudeversicherung von AXA ist zunächst das namensgebende Wohngebäude, also die tragende und nichttragende Bausubstanz, versichert. Zu ihr gehören unter anderem Decken, Fundamente, das Dach und ein vorhandener Keller. Ebenfalls vom Schutz umfasst sind allerdings Gegenstände, die fest mit der versicherten Immobilie verbunden sind. Dies ist zum Beispiel bei Heizungen, Einbauküchen, Fenstern, Türen und der Elektroinstallation der Fall. Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Immobilie auf den Kopf stellen – alles, was dann nicht herausfiele, ist vom Schutz der Wohngebäudeversicherung umfasst.
Nicht versichert ist allerdings die bewegliche Einrichtung Ihrer Wohnimmobilie. Für sie benötigen Sie eine Hausratversicherung, die Sie allerdings unmittelbar mit der Wohngebäudeversicherung abschließen können. Bei der AXA Bezirksdirektion Thorsten Vollmer e.K. in Kassel sichern Sie sich auf diese Weise attraktive Zusatzrabatte!