Warum eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar ist
Grundlage der sogenannten Haftpflicht ist das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, das die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsansprüche von Personen regelt. Nach den einschlägigen Regelungen muss jeder, der jemand anderem einen Schaden gleich welcher Art zufügt, für die finanziellen Folgen dieses Schadens aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden versehentlich oder bewusst verursacht wurde. Auch die Höhe der Kosten oder die Frage, ob sie überhaupt leistbar sind, ist unerheblich.
So kann es passieren, dass Sie beispielsweise beim Fahrradfahren einen Personenschaden verursachen. Das Fahrrad ist, anders als ein Auto, nicht über eine eigenständige Haftpflichtversicherung versichert. Ohne Privathaftpflichtversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen und müssen im Zweifel ein Leben lang Verdienstausfall, Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.
Die Privathaftpflichtversicherung hat also die Aufgabe, Sie vor schwerwiegenden finanziellen Folgen alltäglicher Missgeschicke und Fehler zu schützen. Sie stellt sicher, dass Ihnen im Fall der Fälle jemand den Rücken freihält – und übernimmt alle berechtigten Forderungen, die Dritte gegen Sie oder mitversicherte Angehörige geltend machen.
Zwei Beispiele für mögliche Streitfälle in der privaten Haftpflichtversicherung:
Dabei verzichten wir grundsätzlich auf die Einrede der sogenannten Fahrlässigkeit und leisten daher auch bei teilweisem Selbstverschulden.