Sinn und Zweck der AXA Betriebshaftpflichtversicherung
Grundlage für die gesetzliche Haftung, die sogenannte Haftpflicht, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt, wer in welchen Fällen und in welchem Umfang für entstandene Schäden aufkommen muss. Privatpersonen und Unternehmer haften dabei grundsätzlich für alle Schäden, die sie selbst oder durch Beauftragte verursachen. Die Haftung ist unbeschränkt, sodass es insbesondere bei Personenschäden zu Forderungen in sechs- bis siebenstelliger Höhe kommen kann.
Und hier kommt die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA ins Spiel. Denn wir übernehmen berechtigte Forderungen der Geschädigten und decken dabei alle Ursachen ab, die in Ihrem Unternehmen liegen. Dies bedeutet insbesondere, dass wir auch Ihre Mitarbeiter versichern – denn für deren Fehler müssten ohne Betriebshaftpflicht Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haften.