Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den klassischen Policen auf biometrische Risiken. Sie leistet, wenn nach ärztlicher Feststellung eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies wiederum ist der Fall, wenn Sie Ihren letzten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Einschränkungen müssen – nach Prognose des Arztes – für mindestens sechs Monate bestehen und bei mindestens 50 Prozent liegen.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in der Zahlung einer monatlichen Rente. Diese legen Sie auf Grundlage Ihres aktuellen Einkommens selbst fest. Anpassungen sind dabei auch im Nachgang jederzeit möglich. In der Regel können Sie die versicherte BU-Rente sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen. Hierzu bieten wir Ihnen eine sogenannte Nachversicherungsgarantie.
Damit hat die Berufsunfähigkeitsversicherung die Aufgabe, gesundheitsbedingte Ausfälle des laufenden Arbeitseinkommens bestmöglich zu kompensieren. Die konkrete Gestaltung des Versicherungsschutzes hängt dabei immer von Ihrer persönlichen Situation ab. So haben Beamte beispielsweise einen niedrigeren Absicherungsbedarf, da sie von ihrem Dienstherrn bereits einen „Grundschutz“ gegen Dienstunfähigkeit erhalten.