Aufbau und Zweck der
Kfz-Flottenversicherung
von AXA
Unsere Flottenversicherung ist mit anderen „Gruppenversicherungen“ vergleichbar. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass hier keine Personen, sondern Fahrzeuge – nämlich Ihr betrieblicher Fuhrpark – versichert werden. Die Flottenversicherung von AXA enthält alle notwendigen Bestandteile, die der Gesetzgeber bei der Kfz-Versicherung vorschreibt. So sind insbesondere Haftpflichtschäden umfassend abgedeckt.
Ebenfalls mit an Bord sind die sogenannten Kaskobausteine. Sie sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gerade bei betrieblichen Fuhrparks aber sehr sinnvoll. Dabei übernimmt die Teilkasko Schäden, die am versicherten Fahrzeug selbst passieren, wenn kein Eigenverschulden vorliegt. Das ist etwa bei Unwetter und Zusammenstößen mit Tieren der Fall. Von der Vollkaskoversicherung sind Eigenschäden abgedeckt, die durch eigene Fehler oder Vandalismus passieren.
Ebenfalls Teil der AXA Flottenversicherung ist die Abdeckung von Sonderaufbauten und Zusatzausstattungen Ihrer Fahrzeuge. Wichtig ist nur, dass diese Bauteile in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind. Neu hinzukommende Fahrzeuge versichern Sie zu einem einheitlichen Flottenbeitragssatz einfach mit. Entsprechendes gilt für das Ausscheiden. Die Fahrzeugkategorie spielt grundsätzlich keine Rolle, sodass Sie insbesondere auch Lkws versichern können.