Bedeutung und Zweck einer privaten Haftpflichtversicherung
Stellen Sie sich vor, Sie sind mit dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs. Beim Abbiegen übersehen Sie einen entgegenkommenden Radfahrer. Es kommt zum Zusammenstoß, wobei er Vorfahrt gehabt hätte. Insgesamt entsteht ein Sachschaden von 2.000 Euro. Allerdings macht der geschädigte Verdienstausfall und sonstige Ansprüche geltend, die sich auf rund 80.000 Euro summieren.
Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie für diese Forderung aufkommen – so regelt es das allgemeine Zivilrecht, also das BGB. Da Sie nie wissen, ob, wann und in welchem Umfang es zu Personen- oder Sachschäden kommt, sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen. Entscheiden Sie sich frühzeitig für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und denken Sie dabei auch an Ihre Familie, die Sie einfach mitversichern können.
Haben Sie keine Privathaftpflicht, ändert das nichts an der Möglichkeit des Geschädigten, seine Forderungen durchzusetzen. Im schlimmsten Fall müssen Sie Privatinsolvenz anmelden, wenn eine Regulierung der Ansprüche ausgeschlossen ist.