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AXA Jan Trautmann in Lörrach Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mitarbeiterbindung auf hohem Niveau – die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nutzen!

Als Arbeitgeber sollten Sie alle Maßnahmen zur Bindung wertvoller Mitarbeiter ergreifen. Schließlich spielt die betriebliche Altersvorsorge eine sehr wichtige Rolle. Aufgrund der potentiellen Gefahr einer finanziellen Lücke im Rentenalter, müssen Arbeitnehmer selbst Initiative ergreifen! Allerdings gilt seit dem 01.01.2018 das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Deutschland! Damit wird auch für Teilzeitkräfte und Minijobber endlich ein Anreiz geschaffen, Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge zu treffen. Auch Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, wird maßgeblich erhöht. Weil alle Ihre Mitarbeiter zusätzlich für das Alter vorsorgen können. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und kontaktieren Sie die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach!

Das sind die Vorteile des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Grundsätzlich können alle älteren Verträge Ihrer Mitarbeiter nahtlos übernommen werden. Damit wird der Übergang vereinfacht. Zudem erleichtern neue Strukturen bezüglich Sozialmaßnahmen, den Aufwand in der Verwaltung. Mit dem aktualisierten Betriebsrentenstärkungsgesetz bieten wir Ihnen von der AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach gänzlich optimale Produkte für die betriebliche Altersvorsorge. Hierbei ergeben sich folgende Vorteile:

  • wesentliche Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen
  • sinnvoller und attraktiver Sozialplan möglich
  • Förderung mit dem „Riester“ Modell
  • einfach über eine Direktversicherung lösbar
  • viele steuerliche Vorteile für Ihre Belegschaft
  • positives Betriebsrentenstärkungsgesetz für Lösungen zur bAV
  • AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach als Ansprechpartner
  • Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens

Mit den Änderungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein wirksames Instrument der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Dabei entsteht eine Win-Win Situation, von der nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Arbeitgeber in hohem Maße profitieren!

Jetzt über das aktuelle Betriebsrentenstärkungsgesetz informieren

Rein statistisch werden Arbeitgeber nach verschiedenen Faktoren beurteilt. Besonders attraktiv für Beschäftigte sind Möglichkeiten der Weiterbildungen, ein faires Gehalt und besonders die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei lohnt sich der genaue Blick auf das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Inkrafttreten zum 01.01.2018. Gern berät Sie unsere AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach, welche genauen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Darum ist die betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber ein so wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung:

  • attraktive Regelungen beim Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch effektive betriebliche Altersvorsorge
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • flexible Modelle und Tarife
  • AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach mit wichtigen Infos
  • langfristige Bindung wertvoller Mitarbeiter

Grundsätzlich entsteht eine Situation, in der beide Parteien doppelt profitieren. Sie als Arbeitgeber erhalten ein Instrument, bei dem Sie attraktive Konditionen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge anbieten können. Im Umkehrschluss bieten sich den Mitarbeitern flexible Modelle. Sprechen Sie mit uns, kontaktieren Sie uns unverbindlich und informieren Sie sich zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz!

AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach mit allen Infos zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nehmen Sie völlig unverbindlich Kontakt zur AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach auf. Informieren Sie sich über die Vorteile der Mitarbeiterbindung im Rahmen vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz! Betriebliche Altersvorsorge auf hohem Niveau!

AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach

mit den perfekten Angeboten

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Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an. Die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Lörrach unterstützt Sie, wie Sie die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes richtig nutzen.

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