Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss man einen speziellen VL-Sparplan abschließen.
Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
In Frage kommen folgende Anlageformen:
- Aktienfondssparplan
- Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- betriebliche Altersversorgung
- kapitalbildende Lebensversicherung
Zusätzlich vom Staat gefördert werden Aktienfondssparpläne und Bausparverträge