Absicherung auch bei Corona
Die Erkrankung an Corona sowie eine angeordnete Quarantäne sind Rücktrittsgründe. In diesem Falle werden die anfallenden Stornokosten erstattet sowie die Quarantänekosten bei einer Reiseverlängerung und die Umbuchung des Rückflugs bis zu 3.500 € pro Person und Versicherungsfall.
*Alle Details zu den Voraussetzungen und Versicherungsleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.