Bürgschaften BonLine® M:
Bürgschaften BonLine® A:
Bürgschaften BonLine® S
Unternehmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind
- BonLine® M: Ist gedacht für Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die einen Umsatz bis zu 10 Millionen Euro machen und bei denen ein regelmäßiger Bürgschaftsbedarf besteht.
- Sie wählen anhand Ihres Umsatzes sowie Bedarfs den zu Ihrem Unternehmen passenden Bürgschaftsrahmen aus. Dieser beläuft sich zwischen 5.000 Euro bis max. 1 Million Euro. Ist Bonität vorhanden, bedarf es keinerlei Besicherung. Sodann wird jährlich und periodengenau die Prämie ab Vertragsbeginn angefordert.
- Neu: Bereits am 49 Euro Jahresprämie besteht ein Bürgschaftsrahmen
Unternehmen, die im Maschinen- und Anlagenbau tätig sind
- BonLine® A: Kann von Unternehmen des Maschinen- und Anlagebaus genutzt werden, die mindestens seit 36 Monate Bestand haben.
- Für Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- sowie Gewährleistungsbürgschaften steht der Bürgschaftsrahmen zur Verfügung.
- Es besteht eine Begrenzung des Bürgschaftsrahmens auf 20 % des letztjährigen Jahresumsatzes, bis maximal 700.000 Euro mit Teilbesicherung sowie einer festen Jahresprämie, Einzelstück bei maximal 35 % des Bürgschaftsrahmens.
Unternehmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind
- BonLine® S: Ideal für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die einen Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen erwirtschaften, aber nur gelegentlichen Bürgschaftsbedarf besitzen.
- Bei entsprechend vorhandener Bonität ist ein Bürgschaftsrahmen auch ohne Sicherheit möglich
- Es erfolgt eine individuelle Festlegung der Sicherheiten sowie Prämien anhand von Bonität sowie Umsatz.
- Es erfolgt eine individuelle Festlegung des Bürgschaftsrahmens. Es kann – abhängig von Bonität sowie Umsatz – für die Vertragserfüllungs- sowie Vorauszahlungsbürgschaften ein Sublimit zwischen 25 % und 75 % festgelegt werden.
- Erst, wenn die Bürgschaften auch gezeichnet werden, werden Prämien erhoben, somit also erst bei Abruf einer Bürgschafts-Einzelabrechnung.