Vorgehen bei vorzeitigem Ausscheiden
Selbst im Falle eines Arbeitsplatzwechsels bleibt für den Arbeitnehmer die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung bestehen, da die Möglichkeit deren Fortsetzung über den neuen Arbeitgeber besteht. In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten:
- Den Eintritt des neuen Arbeitgebers als neuer Vertragspartner der bestehenden AXA-Direktversicherung
- Eine Übertragung des „unverfallbaren“ Direktversicherungswertes auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers, wobei dieser eine neue Versorgungszusage im Gegenzug und unter Anrechnung des Übertragungswertes erteilt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Übertragungsanspruch binnen einem Jahr nach Ende des alten Arbeitsverhältnisses angemeldet werden muss.
Es besteht auch die Möglichkeit der „privaten“ Direktversicherungs-Fortsetzung bei der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg; wahlweise beitragsfrei oder mit privaten Beiträgen. Der vorherige Arbeitgeber wird mit der Direktversicherungs-Übertragung von weiteren finanziellen Verpflichtungen freigestellt.