Dank Vermögenswirksamer Leistungen mit staatlicher Unterstützung und der vom Arbeitgeber Vermögen aufbauen

Warum machen Vermögenswirksame Leistungen Sinn?

Zwar sind noch immer viele Deutsche bemüht, einen Notgroschen an der Seite zu haben, für den Fall das einmal etwas Unvorhergesehenes passiert. Doch das Konstrukt des klassischen Sparens ist längst Geschichte. Auch im Sparerland Deutschland. Dafür haben Minuszinsen und Billigkredite gesorgt. Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank hat ihr Übriges getan, um den Menschen die Möglichkeiten, wirklich rentabel zu sparen, weitgehend zu nehmen oder diese zumindest deutlich zu beschneiden.

Doch es gibt noch immer Möglichkeiten, wie Sie einen gesunden Vermögensaufbau betreiben können. Vermögenswirksame Leistungen sind eine solche Möglichkeit, denn hier haben Sie nicht nur die Zinsen, die auf Ihr Sparkapital gezahlt werden. Sie erhalten – je nach Branche, in der Sie beschäftigt sind – auch einen Teil der eingezahlten Beträge als Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Dabei wird dieser Zuschuss nur gezahlt, wenn Sie auch wirklich in einen zertifizierten Sparvertrag einzahlen. Nur dann haben Sie Anspruch auf die Vermögenswirksamen Leistungen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen bietet.

Diesen Anspruch haben übrigens Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Sie möchten weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten? Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg beratend zur Seite.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie bauen mit einem Teil Ihres Gehalts gezielt Vermögen auf.
  • Wenn Sie in einer Branche arbeiten, in der das Tarifvertraglich geregelt ist, trägt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Vermögenswirksamen Leistungen – zusätzlich zu dem Gehalt, das er Ihnen bezahlt
  • Der Staat zahlt bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung als zusätzliche Zulage hinzu.
  • Je nach Höhe Ihres persönlichen Einkommens bzw. Ihres Familieneinkommens können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie profitieren.

Diese Förderungen gibt es in Sachen Vermögenswirksame Leistungen

Beim Thema Vermögenswirksame Leistungen gibt es höchst unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung von Seiten Ihres Arbeitgebers und von Seiten des Gesetzgebers. Je nach Voraussetzungen stehen Ihnen dabei unterschiedliche Summen und Beträge zu. Gern beraten wir Sie umfassend dazu, welche Zuschüsse und Zulagen Ihnen persönlich aktuell zustehen.

Diese Fördermöglichkeiten bieten sich Ihnen allgemein:

  • Vermögenswirksame Leistungen mit einem Ansparbetrag von maximal 40,00 Euro monatlich – also 480,00 Euro im Jahr. Je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag werden dabei bis zu 480,00 Euro VL vom Arbeitgeber
  • Unter gewissen Voraussetzungen kommen Sie in den Genuss von bis zu 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr – geleistet wird diese vom Finanzamt auf die VL
  • 20 % jährliche Förderung auf Beteiligungssparen (VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen der VL
  • Je nach Einkommenssituation können Sie 8,8 % Wohnungsbauprämie vom Finanzamt auf die förderfähige jährliche Sparleistung (512 Euro Ledige / 1024 Euro Verheiratete im Bausparen) erhalten

So sehen die Einkommensgrenzen für die Zulagen aus

Jede der oben genannten Zulagen kommt mit einer anderen Einkommensgrenze daher. Die jeweiligen Einkommensgrenzen werden einmal für Alleinstehende Sparer und zum anderen für Verheiratete abgebildet. Wenn Sie in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen möchten, dürfen Sie als alleinstehender Berufstätiger nicht mehr als 17.900 Euro im Jahr verdienen. Als verheirateter Sparer nicht mehr als 35.800 Euro. Dabei geht es um das zu versteuernde Einkommen – Werbungskosten werden also vorher bei der Berechnung des relevanten Einkommens abgezogen.

Um eine Zulage im Bereich des Beteiligungssparens – mit VL-Fonds – zu erhalten, liegen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende Sparer bei 20.000 Euro im Jahr. Für verheiratete Sparer bei 40.000 Euro im Jahr. Wer eine Wohnungsbauprämie beantragen möchte, darf ein Jahreseinkommen von 25.600 Euro als Alleinstehender oder von 51.200 Euro als Verheirateter Sparer nicht überschreiten. Auch hier geht es um das zu versteuernde Einkommen. Begünstigt sind hierbei alle unbeschränkt steuerpflichtigen ab 16 Jahre. Das bedeutet, dass der Sparer im Sparjahr zumindest 16 Jahre werden muss.

Diese Sparformen können von Vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Nicht jeder Sparvertrag kann als Vermögenswirksame Leistung anerkannt und bespart werden. Hier einmal ein Überblick über die Sparformen, die Sie über die AXA abschließen können, um die Vorteile des Vermögenswirksamen Sparens voll und ganz nutzen zu können:

  • Bausparvertrag oder dessen Tilgung
  • betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
  • kapitalbildende Lebensversicherung

Sie sind Berufseinsteiger und wollen sich die Möglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen nicht entgehen lassen?

Sie haben die Schule erfolgreich hinter sich gebracht und starten in die Ausbildung? Dann wird es Zeit, an die ersten Vorsorgemöglichkeiten und an das Thema Vermögensaufbau zu denken. Denn gerade in diesen frühen Jahren, in denen Sie noch nicht so viel verdienen werden in denen Sie aber oftmals noch die Unterstützung Ihrer Eltern genießen ist es wichtig, ein gutes und solides Fundament in Sachen Vermögensaufbau zu legen.

Gern beraten wir von der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg Sie umfassend zu allen Möglichkeiten, die sich Ihnen hier bieten. Dabei zeigen wir Ihnen auch, welche Anlageform für Sie die günstigste und rentabelste ist und wie viel Zulagen und Zuschüsse Sie von Ihrem Arbeitgeber und vom Gesetzgeber erwarten dürfen bzw. was Sie tun müssen, um die Zulagen von Seiten des Gesetzgebers zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gern

Es gibt eine Menge Möglichkeiten des Vermögensaufbaus. Heute sind leider nicht mehr alle diese Möglichkeiten wirklich rentabel und bei manchem Sparkonstrukt haben Sie aufgrund der Inflationsrate nach einer gewissen Sparzeit höhere Verluste als Renditen – zumindest, was die Kaufkraft Ihres Geldes angeht.

Doch Vermögenswirksame Leistungenspielen in einer anderen Liga. Zum einen finden Sie bei uns dazu wirklich attraktiv verzinste Möglichkeiten der Anlage. Zum anderen haben Sie neben den klassischen Zinsen noch eine andere Rendite, die Sie nicht außer Acht lassen dürfen. Denn zum einen zahlen viele Arbeitgeber einen Teil der Vermögenswirksamen Leistungen für Sie ein. Zum anderen bietet der Staat für die meisten Sparer attraktive Zuschussmöglichkeiten, die Ihnen wiederum eine deutlich höhere Rendite sichern als eine klassische Sparanlage.

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten, Vermögenswirksame Leistungen anzusparen und von Ihrem Arbeitgeber und dem Staat Zuschüsse zu Ihrem Vermögensaufbau zu erhalten erfahren? Dann sind Sie bei unseren Experten der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg genau an der richtigen Adresse. Vereinbaren Sie doch am besten gleich telefonisch einen Termin mit unseren Mitarbeitern. Entweder im Rahmen unserer Öffnungszeiten in unseren Büroräumen. Oder gern auch zu einer Zeit, die Ihnen am besten passt, in Ihren eigenen Vier Wänden.

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