Greift eine Rechtsschutzversicherung auch im Fall eines Vergleichs?
Ein Vergleich ist heutzutage ein gängiges Mittel, um einen Rechtsstreit zu beenden. Dabei werden die Interessen der beiden Streitparteien gegeneinander aufgewogen und es wird ein Kompromiss gesucht, mit dem beide Parteien gut leben können. Vor allem in Fällen, in denen vor einer abschließenden Entscheidung noch eine Reihe von weiteren Gutachten eingeholt werden müssten, kann ein Vergleich ein gutes Mittel sein, um Kosten zu sparen und zeitnah zu einer Entscheidung zu kommen.
Vor allem dann, wenn der Prozessausgang komplett ungewiss ist und von Seiten des Gerichts bereits signalisiert wurde, dass eine Entscheidung zu Gunsten der einen oder der anderen Seite nicht in voller Höhe getroffen werden würde. Liegt beispielsweise eine Schadensersatzklage über 25.000 Euro vor und das Gericht erklärt bereits in der ersten Anhörung, dass die Summe aus seiner Sicht zu hoch gegriffen ist, kann ein Vergleich mit einer niedrigeren Summe wie beispielsweise 20.000 Euro sehr sinnvoll sein. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Kosten des Verfahrens in dem Maß aufgeteilt werden, wie das Ergebnis zur ursprünglichen Klage passt. Im Fall unseres Beispiels wurden 4/5 des eingeforderten Betrages gezahlt.
In diesem Fall sind die Kosten zu 4/5 vom Beklagten und zu 1/5 vom Kläger zu tragen. Bei einer entsprechenden Teilung der Kosten (man spricht von einer Kostenteilung nach dem Obsiegen) trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten im Fall eines Vergleichs.