Prüfung, Regulierung und Abwehr von Ansprüchen
Nicht jede Forderung, die gegen Sie gestellt wird, ist automatisch berechtigt. Oft ist unklar, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, ob dieser Fehler den Schaden verursacht hat oder ob die Höhe der Forderung nachvollziehbar ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft deshalb zunächst die geltend gemachten Ansprüche. Dabei wird unter anderem bewertet:
- ob eine rechtliche Grundlage für die Forderung besteht
- ob ein beruflicher Fehler vorliegt
- ob der behauptete Schaden tatsächlich entstanden ist
- ob der Schaden kausal auf den Fehler zurückzuführen ist
- ob die Höhe der Forderung angemessen ist
Ist die Forderung berechtigt, wird sie im Rahmen des Vertrags reguliert. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wird sie abgewehrt – falls notwendig auch gerichtlich. Dadurch wirkt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugleich wie ein passiver Rechtsschutz.