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AXA Gabriele Steinborn in Frechen Blog

Wie war das doch gleich…….?
Versicherungsthemen kurz und einfach erklärt:

Fahrerschutzversicherung – Was ist das?

Die Fahrerschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer eines Pkw bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall erheblich verletzt wird. Denn während Mitfahrer in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend geschützt. Dies gilt auch dann, wenn bei einem fremdverschuldeten Unfall der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Kommt kein anderer Versicherer für den Schaden des Fahrers auf, übernimmt AXA die Entschädigung.

Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall. Unsere Entschädigungsleistung erfolgt unabhängig davon, ob der Fahrer den Schaden selbst verursacht hat.

Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer je Schadenfall folgende Entschädigungen:

Deckungssummen mobil komfort:

  • Schmerzensgeld bis 200.000 Euro
  • Verdienstausfall bis monatlich 4.000 Euro
  • Unterhaltsansprüche bis monatlich 3000 Euro
  • Haushaltshilfe bis monatlich 1000 Euro
  • behindertengerechter Umbau bis 200.000 Euro
  • sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich 2.000 Euro

Deckungssummen mobil kompakt:

  • Schmerzensgeld bis 100.000 Euro
  • Verdienstausfall bis monatlich 2.000 Euro
  • Unterhaltsansprüche bis monatlich 1.500 Euro
  • Haushaltshilfe bis monatlich 500 Euro
  • behindertengerechter Umbau bis 100.000 Euro
  • sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich 1.000 Euro



Die Fahrerschutzversicherung kann für PKWs, Campingfahrzeuge bis 4t und Lkw hinzugewählt werden.

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Alte Versicherungskarte

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Neue Versicherungskarte

Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung bestätigt die Grüne Karte Versicherungsschutz in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen.

Nun gibt es etwas Neues:

Die Grüne Versicherungskarte erhält zum 1. Juli neues Aussehen: Aus Grün wird nun Weiß. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel einige Vorteile. Die Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Kunde kann die Karte dann einfach selbst ausdrucken.

Aber Achtung: Autofahrer sind weiterhin verpflichtet, die Grüne Karte in Papierform dabei zu haben - das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert.

In der aktuellen Übergangszeit bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen.

Grüne Karte behält ihren Namen

Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben.
 
Zudem besteht seit 1974 das sogenannte "Kennzeichenabkommen". Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Kfz als alleiniger Versicherungsnachweis.
Heißt: Bei Fahrten in Länder der Europäischen Union ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich.

Nur außerhalb der Europäischen Union wird die Grüne Karte noch als Versicherungsnachweis zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.

KFZ Autoversicherung - Interessantes und Wissenswertes:

Autounfall?! Alles Wichtige zur Hand mit dem Europäischen Unfallbericht Was ist zu tun, wenn es passiert?
Die erste Regel: Ruhe bewahren!

Die wichtigsten ersten Schritte sind:

  • Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern
  • bei größeren Sachschäden die Polizei informieren (110)
  • bei Unfällen mit Verletzten Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen (112)

Hier findet Ihr unserer Checkliste "Autounfall" mit  dem europäischen Unfallbericht.

Druckt Euch diesen einfach für das Handschuhfach aus.

Internationale Versicherungskarte auch Grüne Karte genannt

Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung bestätigt die Grüne Karte Versicherungsschutz in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen.

Seit 1974 gilt das sogenannte "Kennzeichenabkommen". Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Kfz als alleiniger Versicherungsnachweis. Heißt: Bei Fahrten in Länder der Europäischen Union ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich.

  • Nur außerhalb der Europäischen Union wird die Grüne Karte noch als Versicherungsnachweis zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt
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Folgende Länder haben das Kennzeichenabkommen unterzeichnet?

  • EU-Mitglieder:  Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,  Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Republik Zypern  
  • Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA): Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
  • Andorra
  • Serbien

Wie erhalte ich eine Grüne Karte?

Natürlich über unsere Agentur und über das Portal MyAxa unter Auswahl den Klick auf „alle Services“.

Was ist zu tun im Schadenfall?

Wenn Sie einen Schadenfall im Ausland verursachen, kann sich der Geschädigte an die Regulierungsstellen wenden, welche auf der Rückseite der Grünen Karte genannt werden.

 Ersetzt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu den im Vertrag vereinbarten Höchstsummen, mindestens in Höhe der Kfz-HaftpflichtDeckungssummen des besuchten Landes. Verursacht ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland einen Schaden, ist das deutsche Büro zuständig.

Die Anschrift des Grüne Karten Büros in Deutschland  lautet

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43/43G 10117 Berlin
Telefon (030) 20205757

Wann ist eine Grenzpolice nötig?

Wenn der Geltungsbereich der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung verlassen wird muss eine Grenzpolice abgeschlossen werden. Diese ist notwendig, wenn das Land in welches gefahren wird auf der Grünen Karte gestrichen ist oder aus anderen Gründen die Grüne Karte nicht akzeptiert wird.

Eine Grenzpolice kann an der Grenze gelöst werden. Die Kosten hierfür trägt der Versicherungsnehmer.

Räum- und Streupflicht

Der Herbst/Winter naht und somit auch die Räum- und Streupflicht. Denn sollte der Weg vorm Haus mit nassen Blättern oder Schnee bedeckt sein, besteht für Fußgänger eine hohe Rutsch- und Verletzungsgefahr!

Haus-und Wohnungseigentümer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, diese Wege so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Wird diese Pflicht verletzt und die Wege wurden gar nicht, oder nicht rechtzeitig geräumt, kann es richtig teuer werden. Denn wenn sich ein Passant verletzt, werden Haus- und Wohnungseigentümer für diesen Schaden heran gezogen. Wird sogar vorsätzlich oder fahrlässig nicht geräumt (z.B. aufgrund von Urlaub), kann diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000€ geahndet werden.

Die meisten Hausbesitzer haben die unverzichtbare Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (HUG), um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern.
 
Eigentümer haben die Möglichkeit, die Wege selber zu räumen, einen Dienstleister zu beauftragen, oder die Verpflichtung auf den Mieter zu übertragen (per Mietvertrag).
 
Interessant wird es besonders dann, wenn ein Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt. Hier wird im Schadenfall der Mieter selber heran gezogen, denn die HUG sichert nur den Hauseigentümer ab.
Als Mieter empfiehlt es sich also besonders, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich, wie der Haus- und Wohnungseigentümer auch, vor diesen Risiken abzusichern.
 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu!

E-Tretroller und Versicherung: Das musst du wissen und beachten!

Was ist zu beachten?

Tatsächlich gibt es mehrere Sachen, auf die man achten muss, wenn man sich einen E-Tretroller anschaffen möchte. Denn nicht alle Roller, die im Internet, oder in Geschäften zu kaufen sind, entsprechen den Vorschriften!

  • Versicherungspflicht (da nicht in Privathaftpflichtversicherung versicherbar)
  • Kein Führerschein nötig
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Keine Helmpflicht, jedoch wird es empfohlen, einen zu tragen
  • Dürfen nicht schneller wie 20 km/h fahren
  • 2 Bremsen, Licht und Klingel sind Pflicht

Wie bekommt man ein Versicherungskennzeichen?

Bei uns in der Agentur in Frechen-Königsdorf können Sie ein solches Kennzeichen (Aufkleber) erwerben. Dazu ist es nötig, Unterlagen/Sachen mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Offizielle Betriebserlaubnis (+Angabe der Wattanzahl)
  • Bargeld

Nachdem man den Versicherungsschein und das Kennzeichen bekommen hat, muss dieses nur auf den Roller geklebt werden.

Und schon kann es losgehen!

Start&Drive

Als Fahranfänger günstig in der Autoversicherung fahren? Das geht:

Unsere Lucia spricht hier:
Das war wohl mein erster Gedanke, als ich endlich meinen Führerschein in der Tasche hatte. Am liebsten möchte man sich direkt ins Auto setzen und eine Runde drehen. Wäre da nicht das Blöde mit der Versicherung. Um Versicherungsschutz zu haben, muss man im Personenkreis des Autos eingeschlossen sein. Das ist gerade bei uns jungen Menschen sehr teuer.
 
So blöd, wie sich das anhört, ist es aber tatsächlich gar nicht!
Denn mit dem Start&Drive von AXA kannst du für 24,92€ im Monat jedes Auto der Eltern fahren, was bei AXA versichert ist! Der Vertrag des Autos muss dabei nicht geändert werden.
 
Und was noch super ist: der Vertrag beginnt mit dem Schadenfreiheitsrabatt 3 und für jedes weitere Jahr, kommt Eins dazu. Das heißt, dass gleichzeitig auch noch ein eigener Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut wird!
 
Da hat die AXA für uns junge Leute ein echt cooles und preisgünstiges Produkt entwickelt, wodurch sich im Jahr mehrere Euros sparen lässt!

AXA Frechen Gabriele Steinborn | Start & Drive
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