AXA Rostock Hoppe & Waskewitz oHG | Privathaftpflichversicherung

AXA Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock Privathaftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung - FAQ

Für wen ist eine private Haftpflichtversicherung ratsam?

Eine Privathaftpflichversicherung sollte jede volljährige Person abschließen. Gemäß deutschem Recht haftet eine Person für alle Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Dabei wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden. Die gesetzliche Grundlage findet sich im BGB § 823 Abs. 1.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt also Ihre finanzielle Existenz, wenn sie einem Dritten unbeabsichtigt Schaden zufügen.

Gut zu wissen, die richtige Absicherung kostet bei AXA, trotz Premium Leistungen, nur wenige Euro im Monat.  

Was muss ich bei einem verursachten Schaden tun?

Die Schadenmeldung sollten sie schnellstmöglich durchführen. Hierfür können sie uns einfach anrufen oder per Mail kontaktieren.

Welche Informationen wir benötigen, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dies teilen wir Ihnen dann mit.

Grundsätzlich gilt aber: Je mehr Nachweise und Informationen sie haben, desto schneller und besser kann der Schaden für sie reguliert werden.

Muss ich bei einem verursachten Schaden in Vorleistung treten?

Nein, müssen sie nicht.

Wichtig zu beachten ist, dass Sie niemals ein Schuldeingeständnis tätigen sollten. Ihre Versicherung prüft für sie die Haftungsfrage. Berechtigte Schäden erstatten wir an die Geschädigten. Sofern die Haftungsansprüche unberechtigt sind wehren wir den Anspruch in ihrem Namen ab, notfalls auch vor Gericht. Sie werden also niemals "zur Kasse gebeten", wenn die Ansprüche gegen sie unberechtigt sind. Deshalb wird die Privathaftpflichtversicherung oft auch als "passive Rechtsschutzversicherung" bezeichnet. Auf ihren Beitrag hat ein solches Verfahren keinen Einfluss.

Wie lange und unter welchen Umständen sind meine Kinder mitversichert?

Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Auch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren gehören bei AXA/DBV zum versicherten Personenkreis.
Kinder die volljährig sind, sich jedoch in beruflicher Erstausbildung, dem FSJ/FÖJ oder Studium befinden, sind i.d.R. ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert. Sollte dies auf ihr Kind nicht zutreffen, wird eine eigene Absicherung schon vorher notwendig sein. Diese kostet nur wenige Euro im Monat. Wir beraten ihr Kind gerne persönlich.

Besteht Versicherungsschutz im Ausland?

Bei ihrer AXA Privathaftpflichversicherung besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.

Welche versicherten Summen stehen bei der AXA zur Auswahl?

Ihre AXA Privathaftpflichversicherung beinhaltet bereits im Grundschutz pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Versicherungssumme von 20.000.000,00€. Somit sind sie bestens und weit über dem Marktstandart abgesichert. Mit dem "Premium" Baustein können sie den Leistungsumfang weiter verbessern. Wir beraten sie gerne persönlich.

Schadenbeispiel

Bei einem Fahrradausflug mit der Familie düst der 10-jährige Paul umher und missachtet den entgegenkommende Radfahrer Dr. Bernhardt. Dieser stürzt so ungünstig, dass er seiner Tätigkeit als Chirurg aufgrund der schwerwiegend- & langwierigen Verletzungen am Handgelenk nicht mehr nachgehen kann.

In diesem Beispiel einen sich mehrere Schäden zugleich. Paul haftet in unbegrenzter Höhe.

  • Sachschaden: Fahrrad, Bekleidung, Helm, Brille und Armbanduhr sind beschädigt
  • Personenschaden: Schmerzensgeld, Reha-, Behandlungs- und Pflegekosten werden fällig
  • Vermögensschaden: Verdienstausfall aufgrund der Arbeitsunfähigkeit werden fällig. Unbeachtet bleiben, ob Herr Dr. Bernhardt zusätzlich über eigene Absic herungen verfügt (Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung u.Ä.).

Welche Bausteine können meinen Schutz erweitern?

Grundsätzlich können Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung durch die Hinzuwahl einer Jagd-, Dienst-, Sportboot- und Vermieterhaftpflichtversicherung ergänzen.
Die Produkthighlights sind vielfältig. Wir beraten Sie gerne persönlich.

AXA Generalvertretung Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
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