Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | AXA Rostock Hoppe & Waskewitz oHG

AXA Rostock Hoppe & Waskewitz oHG Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rostock

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der
AXA Versicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock

Als Unternehmer stehen Sie schnell im Kreuzfeuer – denn Sie haften grundsätzlich für alle Schäden und ihre Folgen, selbst wenn sie unabsichtlich verursacht wurden. Entsprechendes gilt für Ihre Beschäftigten, denn als Arbeitgeber tragen Sie auch für diese die volle Verantwortung. Mit der passgenauen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock schützen Sie sich vor den genannten Risiken.
 
Sie eignet sich besonders für Berufsgruppen mit großem Risiko eines Vermögensschadens, zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.

Bedeutung und Zweck einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Um die Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung näher zu verstehen, ist ein gewisses Grundwissen über die zivilrechtliche Haftung nach deutschem Recht erforderlich. Nach den Grundsätzen des BGB haften Personen für Schäden, die sie anderen Menschen zufügen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Auslöser des Schadenfalls ein absichtliches oder versehentliches Handeln war. Maßgebend ist nur, dass eine andere Person geschädigt wurde, und in welcher Höhe.

Ein Vermögensschaden liegt dabei immer dann vor, wenn kein Sach- oder Personenschaden gegeben ist. Vermögensschäden sind die Minderung oder verhinderte Mehrung eines fremden Vermögens.

Beispielhafte Fälle

  • Als Steuerberaterin vergessen Sie, Ihren Mandanten auf eine steuerlich nachteilige Rechtsfolge einer bestimmten Handlung hinzuweisen. Hierdurch zahlt er mehrere zehntausend Euro an Steuern, die vermeidbar gewesen wären
  • Sie versäumen als Rechtsanwalt die Einlegung eines Rechtsmittels. Dadurch kann Ihre Mandantin ihre Ansprüche auf Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro nicht mehr durchsetzen
  • Sie sind Notar und beurkunden einen Vertrag, in dem ein gravierender Fehler enthalten ist. Hierdurch wird der Käufer der Immobilie erheblich belastet und erleidet eine Wertminderung des Objekts, die sich auf 100.000 Euro beläuft

In diesen und vergleichbaren Fällen entsteht ein Vermögensschaden, weil das Vermögen einer anderen Person gemindert wird. Alternativ wird eine Vermögensmehrung durch Ihr Handeln verhindert.
 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schafft hier an der richtigen Stelle Abhilfe. Denn wir übernehmen die entsprechenden Forderungen, sofern sie berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen.

Leistungen und Vorteile der
AXA Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA überzeugt mit maßgeschneiderten Leistungen und Vorteilen. Zu ihnen gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • AXA deckt alle denkbaren Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person ab. Versicherbar sind insbesondere klassische Kammer- und Zulassungsberufe wie Anwälte, Notare, Steuerberater und Versicherungsvermittler
  • Durch eine hohe Versicherungssumme sind alle denkbaren Ansprüche der Gegenseite, soweit sie berechtigt sind, abgedeckt
  • Eingehende Ansprüche prüfen wir zunächst auf ihre Berechtigung. Halten wir eine Forderung für überhöht oder nicht existent, wehren wir sie für Sie kostenneutral ab. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko
  • AXA verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dadurch erhalten Sie selbst dann die volle Leistung der Versicherung, wenn Sie einen Schaden zumindest mitverschuldet haben

Zu Beachten:

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für viele Berufsgruppen (etwa Steuerberater, Anwälte und Versicherungsvermittler) gesetzlich vorgeschrieben. AXA bietet hier auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnittene Leistungs- und Servicepakete.

Erfahren Sie jetzt mehr zur Vermögensschadenhaftpflicht der AXA. Vereinbaren Sie einen ersten Termin und lassen Sie sich von den erfahrenen Experten der AXA Versicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock umfassend zu den möglichen Optionen beraten. Wir freuen uns bereits auf Sie!

AXA Generalvertretung Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
Termin vereinbaren 0381 492670 0381 4926799 Filialen und Team
Heute:
09:00 bis 17:00
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 17:00
karte
In Google Maps öffnen