Dabei entspricht die Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA im Grundsatz einer klassischen Haftpflichtversicherung. Sie hat also die Aufgabe, Sie als Versicherungsnehmer von Schäden und den mit ihnen verbundenen Kosten freizustellen. Hierzu übernimmt die Tierhalterhaftpflicht die Ansprüche des Geschädigten, sofern Ihr Tier einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht hat.
Abschließbar ist dabei die Hunde- auf der einen und die Pferdehaftpflichtversicherung auf der anderen Seite. Die Unterschiede werden dabei bereits im Namen deutlich, denn beide Policen verfügen über individuell notwendige Service- und Leistungsbausteine. So leisten wir in unserer Tierhalterhaftpflicht für Hunde beispielsweise auch bei Schäden, die durch Therapiehunde oder – nicht selten eigenwillige – Welpen verursacht werden.